Reisekosten von Gästen der OVGU
Personen, die in keinem Beschäftigtenverhältnis zur OVGU stehen, denen aber nach einer entsprechenden Einladung/ Zusage anfallende Reisekosten durch die Universität erstattet werden sollen, gehören zur Gruppe der „Externen/Gäste“. Für Gäste bzw. für Personen, die von der OVGU zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden, gilt ein formloses, vereinfachtes Verfahren. Auf die Sonderregelungen des Landes Sachsen-Anhalt ist in der Einladung hinzuweisen.