Rechtsgrundlagen und Entscheidungshilfen für die Bearbeitung von Reisekosten

Rechtsgrundlagen:

Entscheidungshilfen:

 

Dienstreisen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden:

Dienstreisen, die aus Projektgeldern von Drittmittelgebern finanziert werden, unterliegen ebenso wie die aus Haushaltsmitteln finanzierten Dienstreisen, dem Bundesreisekostengesetz, dem Landesrecht Sachsen-Anhalt, der Auslandsreisekostenverordnung und den Vorschriften der OVGU.

Sofern der Drittmittelgeber im Zuwendungsbescheid spezielle Vorschriften zur Abrechnung von Dienstreisen vorgibt, sind diese ebenso zu beachten.

 

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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