Nebentätigkeiten
Sobald eine Tätigkeit neben der Haupttätigkeit durchgeführt wird, handelt es sich um eine Nebentätigkeit. Hierbei ist es unerheblich, ob die Ausübung der Tätigkeit ehrenamtlich oder gegen ein Entgelt erfolgt.
Grundsätzlich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitgeber anzeigepflichtig.
Genaue Informationen dazu finden Sie in der Hochschulöffentlichen Bekanntmachung zur Verfahrensweise bei der Anzeige von Nebentätigkeiten für alle Tarifbeschäftigten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Die entsprechenden Formulare zu Antrag, Anzeige und Abrechnung von Nebentätigkeiten finden Sie hier.
Weitergehende Erläuterungen finden Sie auch unter den Rubrigken für Beamt*innen, insbesondere Professor*innen und Juniorprofessor*innen.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich gern an Frau Siegrid Liebherr.