Gleichstellungsbeauftragte
In das Auswahlverfahren ist die/der Gleichstellungbeauftragte einzubeziehen. Ihre/seine Stellungnahme ist Bestandteil der notwendigen Einstellungsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sowie der zuständigen Ansprechpartner/innen finden Sie hier.