Einstellung

Um die Einstellung der/des ausgewählten Bewerber*s/in zu veranlassen, sind folgende Unterlagen im Dezernat Personalwesen einzureichen:

Erst bei Vorlage aller Unterlagen kann die Personalabteilung über die Eingruppierung und die Stufenzuordnung entscheiden. Die rechtsverbindliche Zusage erfolgt erst nach der Zustimmung des Personalrates und/oder dem Abwarten der Klagefrist für die unterlegenen Bewerber.

Die Zusage ist nur rechtsgültig, wenn sie vom Dezernat Personalwesen erteilt wurde. Das gilt auch für die Absage an die unterlegenen Bewerber*innen.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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