Beamt*innen im wissenschaftlichen Bereich

In Ausnahmefällen können Beamt*innen im wissenschaftlichen Bereich tätig sein, wenn eine Genehmigung der obersten Dienstbehörde vorliegt. Auch für diese Beamt*innen gelten die allgemeinen Hinweise für das Beamtenverhältnis.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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