Abschlagszahlungen, Vorschüsse

Grundlage für die Gewährung: Erteilte Dienstreisegenehmigung.

Betragen die anfallenden Reisekosten voraussichtlich >200 EUR kann ein Reisekostenvorschuss (max. 80 % der geplanten und nicht von der OVGU vorab bezahlten Kosten) gewährt werden.

Zur Beantragung ist das Formular Reisekostenvorschuss zu verwenden und an die Reisekostenstelle zu senden (ggf. Nachweise bereits entstandener Kosten (Bsp. Reservierungsbestätigung Hotel) beifügen).

Vorrang vor der Gewährung eines Reisekostenvorschusses hat die Bezahlung dienstreisebezogener Leistungen durch die OVGU Magdeburg (Bsp. Rechnung Flug- und/oder Übernachtungskosten). Grundlage ist auch dafür die erteilte Dienstreisegenehmigung.

Letzte Änderung: 05.10.2026 -
Ansprechpartner: Webmaster