Wie und wo ist der Anspruch auf Reisekostenvergütung geltend zu machen?

Wie: auf schriftlichen/elektronischen Antrag sowie innerhalb der Ausschlussfrist.

Wo: bei den Personen, die mit der Bearbeitung von Reisekostenrechnungen betraut sind (i. d. R. Sekretariat/Ökonomie). Das dazu erforderliche Formular ist im „Formularpool“ zu finden: „Reisekostenrechnung“, ggf. auch formlos.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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