Wie und wo ist der Anspruch auf Reisekostenvergütung geltend zu machen?
Wie: auf schriftlichen/elektronischen Antrag sowie innerhalb der Ausschlussfrist.
Wo: bei den Personen, die mit der Bearbeitung von Reisekostenrechnungen betraut sind (i. d. R. Sekretariat/Ökonomie). Das dazu erforderliche Formular ist im „Formularpool“ zu finden: „Reisekostenrechnung“, ggf. auch formlos.