Vereinfachtes Verfahren der Reisekostenabrechnung bei Gästen
- Die/ der Vorgesetzte/ der einladende Bereich stimmt der Reise des Gastes entweder schriftlich oder mündlich zu.
- Hinsichtlich der ausgesprochenen Einladung werden die erstattungsfähigen Aufwände festgelegt. Es wird geregelt, ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
- Auf die besonderen Regelungen des LSA ist im Einladungsschreiben entsprechend hinzuweisen.
- der Gast stellt eine Rechnung über die entstandenen Reisekosten an die einladende Stelle an der OVGU (mit Angabe Privatadresse, Bankverbindung und zuständiges Finanzamt)
- der Gast fügt seine Originalrechnungen dieser Rechnung bei
- der einladende Bereich bestätigt die Rechnung, vermerkt die Finanzierungsquelle und fügt ggf. die schriftliche Bestätigung bei
- und übersendet diese Unterlagen dann zur weiteren Bearbeitung und Veranlassung der Zahlung an das Finanzdezernat.