Informationen zu Nebentätigkeiten

Grundlage der Anzeige- oder Genehmigungspflicht sind neben dem Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BG LSA) die Nebentätigkeitverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (NVO-LSA) sowie die speziellere Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNVO-LSA), die speziell für den Personenkreis der Professor*innen und Juniorprofessor*innen Regelungen enthält.

Hauptamt und Nebenamt

Wie grenzen sich Hauptamt und Nebentätigkeit bzw. Nebenamt ab? Welche Bestimmungen gelten zur Arbeitszeit?

Anzeige- oder Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten sind immer anzuzeigen, aber nicht immer genehmigungspflichtig. Was zu beachten ist, lesen Sie hier.

Nebentätigkeiten auf Veranlassung des Dienstherren

Hier finden Sie die Bestimmungen über die Abführungspflicht bei Nebentätigkeiten.

Nutzung von Ressourcen des Dienstherren

Wird die Nebentätigkeiten mithilfe von Ressourcen des Dienstherren ausgeübt, gelten Bestimmungen zur Entrichtung eines Nutzungsentgeltes.

Versagung der Nebentätigkeit

In bestimmten Fällen können Nebentätigkeiten bereits bei der Antragstellung, aber auch im Nachhinein versagt werden. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen das der Fall sein kann.

Letzte Änderung: 26.06.2023 -
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