Muss ich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeiten unbedingt angeben?

Unentgeltlich gewährte Mahlzeiten (solche, die nicht selbst finanziert sind oder die in erstattungsfähigen Fahrt-, Übernachtungs- oder Nebenkosten enthalten sind) müssen im Rahmen der Dienstreiseabrechnung immer angegeben werden.

WICHTIG: Auch dann angeben, wenn sie aus persönlichen Gründen nicht eingenommen wurden.

Letzte Änderung: 09.07.2020 -
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