Können Reisekosten bei Vorstellungsgesprächen erstattet werden?
Reisekosten, die im Zusammenhang mit Vorstellungsreisen von Bewerberinnen und Bewerbern auf Stellenausschreibungen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg entstehen, sind nicht erstattungsfähig.
Da aus Imagegründen dieser Hinweis in die Stellenausschreibungen nicht mehr aufgenommen wird, ist dieser Hinweis in die Einladung zum Vorstellungsgespräch aufzunehmen. Das gilt auch, wenn diese per E-Mail oder telefonisch erfolgt.
Nur in Ausnahmefällen können Reisekosten für Vorstellungsgespräche erstattet werden.
In diesen Einzelfällen sind folgende Erstattungsgrenzen zu beachten:
- Bewerber, die zur Vorstellung aufgefordert worden sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 vom Hundert der nachgewiesenen Fahrkosten für eine verkehrsübliche Strecke von ihrem Wohnsitz im In- oder Ausland zum Vorstellungsort für die Benutzung der 2. Wagenklasse für Bahnreisen oder der Touristen-/Economyklasse für Flugreisen.
- Fahrtkosten, die am Wohn- oder am Vorstellungsort entstehen, werden nicht berücksichtigt.
- Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 100 €.
- Ein Übernachtungszuschuss wird nicht gewährt.
- Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Beendigung der der Vorstellungsreise schriftlich beantragt wird.Die Bewerber sind in der Aufforderung zur persönlichen Vorstellung über die Fahrtkostenbezuschussung und die Ausschlussfrist in Kenntnis zu setzen.
- Soll die Vorstellungsreise nicht vergütet werden, ist dies dem Bewerber in der Aufforderung zur persönlichen Vorstellung/bei der Terminvereinbarung explizit unmissverständlich mitzuteilen.
Bewerber, die nicht zur Vorstellung aufgefordert wurden, jedoch zur Vorstellung anreisen, haben keinerlei Anspruch auf Erstattung der Reisekosten.
Die Erstattung von Vorstellungsreisekosten erfolgt auf formlosen Antrag, dem die nachzuweisenden Fahrtkostenbelege im Original beizufügen sind.