Wahlen 2018
Wahlen haben die Funktion, das Recht und die Pflicht der Mitglieder der Universität bei der Mitwirkung an der Selbstverwaltung zu sichern. Der Rhythmus der Wahlen ist durch Gesetze und Ordnungen geregelt. Die Durchführung der Wahlen an der OVGU regelt die Wahlordnung.
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Auch in diesem Jahr werden die Wahlen an der OVGU als Elektronische Wahlen durchgeführt.
Die Organisation erfolgt durch die OVGU zusammen mit dem Dienstanbieter POLYAS.
Hierzu folgende Informationen zur Verfahrensweise des elektronischen Wählens. Die elektronische Stimmabgabe erfolgt in 5 Schritten. Dabei ist wichtig anzumerken, dass Sie den Wahlvorgang jederzeit stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen können.
- Zunächst melden Sie sich im LSF-Portal an. Dazu benötigen Sie Ihre Anmeldedaten, bestehend aus Ihrem Username und Password.
- Nach der Anmeldung finden Sie in der oberen Navigationsleiste den Punkt "Online-Wahlen". Darüber erhalten Sie die Funktionen "Wahlberechtigung anzeigen" und "Zugang zum Wahlportal". Unter "Wahlberechtigung anzeigen" können Sie ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis überprüfen. Die Funktion "Zugang zum Wahlportal" generiert einen Link, der Sie zum eigentlichen Wahlportal weiterleitet.
- Nach der erfolgreichen Weiterleitung können Sie auf "Weiter zur Wahl" klicken und kommen dann zu Ihrem Stimmzettel. Dabei wird es sein, dass Sie mehrere Stimmzettel zur Abstimmung erhalten. Diese werden fortlaufend auf einer Seite angezeigt. Entsprechend der Wahlordnung haben Sie eine Anzahl an Stimmen, die Sie auf die zur Wahl stehenden KandidatInnen verteilen können (Link zu Folien 1 und 2). Nachdem Sie Ihre Kreuze gesetzt haben, müssen Sie auf "Stimmabgabe prüfen" drücken.
- Sollten Sie bei der Vergabe Ihrer Stimmen einen Fehler gemacht haben oder gewollt ungültig wählen, wird das System Sie auffordern, diesen Wahlwunsch zu bestätigen (Link zu Folie 3). Hier können Sie entweder Ihre Wahl korrigieren oder die ungültige Stimmabgabe bestätigen.
- Unabhängig vom Schritt 4) wird im nächsten Fenster Ihre Stimmabgabe zur Bestätigung nochmal angezeigt. Dadurch können Sie verifizieren, dass das System Ihren Wahlwunsch korrekt darstellt (Link zu Folie 4).
- Nachdem Sie auf "verbindliche Stimmabgabe" gedrückt haben, zeigt Ihnen das System an, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben (Link zu Folie 5).
Folgende Wahlen finden am 15. bis 31. Mai 2018 statt:
• zum Senat (nur Studierende),
• zu den Fakultätsräten der FEIT, FIN, FMA, FHW, FWW (Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, sonstige hauptberufliche Mitarbeiter),
• zu den Fakultätsräten aller Fakultäten (nur Studierende),
• zum Studierendenrat der Universität ( Studierende, sofern sie Mitglied der Studierendenschaft sind),
• zu den Fachschaftsräten aller Fakultäten (Studierende, sofern sie Mitglied der Studierendenschaft sind),
• zum Gleichstellungsbeauftragten der Universität,
• zu den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und der Verwaltung (inkl. Rektorat)
Zu gegebener Zeit werden folgende Dokumente bzw. Informationen bekannt gegeben:
- Terminplan für die Wahlen im Sommersemester 2018 (Time table for the elections in the summer term 2018, only in German)
- Wahlbekanntmachung 2018 (Langform)
- Wahlbekanntmachung 2018 (Kurzform): Zusammenfassung der wichtigsten Termine auf einem Blick
- Option zur Wählergruppenzugehörigkeit der Doktoranden: Option Wählergruppe; Anlage: Erklärung zum Wählerverzeichnis
- Briefwahlantrag (vgl. Wahlordnung vom 15.03.2017, § 15)
- Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Bekanntmachung der vorläufigen Wahlergebnisse
- Bekanntmachung der amtlichen Wahlergebnisse
Hinweise: Briefwahlanträge können in der Zeit vom 16.03. bis 20.04. (13:00 Uhr) gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen können aber erst in der Zeit nach der Zulassung der Wahlvorschläge (nach dem 02.05.) ausgegeben werden. Diese Fristsetzung ist nicht zuletzt damit begründet, dass zu den Unterlagen auch die Stimmzettel gehören, die erst gefertigt werden können, wenn die Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss bestätigt wurden.

