Vor der Erasmus+-Mobilität
Ende Februar erfahren Sie, ob Sie für einen Ihrer Wunschstudienplätze ausgewählt wurden. Danach nominieren wir Sie bei unserer Partnerinstitution. Für Sie sind im Anschluss folgende Themen relevant:
Warten Sie auf eine Email der Partneruniversität mit weiteren Informationen. Folgen Sie den Anweisungen, die Sie darin erhalten, gewissenhaft und beachten Sie die Deadlines genau. Vereinzelt erhalten Sie außerdem von uns eine Nachricht mit weiteren Informationen.
Nehmen Sie am Outgoer-Seminar teil! Die Einladung dazu erhalten Sie von uns im April und das Seminar findet voraussichtlich im Mai statt. Für das Sommersemester im Ausland findet das Seminar im November statt. Hier bekommen Sie noch einmal Informationen zu Nachweisen, verschiedenen Dokumenten und anderen wichtigen Formalia.
Sie können die Zeit vor Ihrer Abreise außerdem nutzen, um sich interkulturell auf Ihre Zeit im Ausland vorzubereiten. Die Länderseiten des DAAD bieten dazu online die Gelegenheit.
Spätestens jetzt sollten Sie mit der verantwortlichen Person Ihrer Fakultät Kontakt aufnehmen. Klären Sie mögliche Kurse, die Sie belegen möchten und die Sie sich für ein anderes Fach der OVGU anerkennen lassen möchten. Das Learning Agreement können Sie über das Portal Outgoing erstellen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie dazu verpflichtet sind, Kurse im Umfang von 25-30 ECTS an der Partnerhochschule zu belegen. Zu diesen ECTS können auch Sprachkurse an der Partnerhochschule zählen. Diese Vorgabe ist Teil des Erasmus+-Programms, unter dem Studierenden den Erasmus+-Status und die Förderung erhalten. Studierenden, die aus dem Auslandssemester keine absolvierten ECTS nachweisen, kann rückwirkend der Erasmus+ -Status sowie die bereits ausgezahlte Förderung entzogen werden.
Frau Natzel erstellt Ihr Grant Agreement auf Grundlage der angegeben Semesterdaten in Ihrem Acceptance Letter.
Beachten Sie: Im Rahmen des Erasmus+-Programms hat jeder Monat genau 30 Tage und die Sätze werden dementsprechend berechnet. Geben Sie daher Ihren Mobilitätszeitraum so genau wie möglich an. Als Hilfe sollte Ihnen dazu der Acceptance Letter bzw. die Mail der Partneruniversität dienen. Sollte auf diesem nicht der akademische Zeitraum vermerkt sein, sollten Sie nach dem aktuellen akademischen Kalender suchen.
Den ISCED-Fachcode finden Sie in unserer Austauschdatenbank unter Ihrer Austauschuniversität. Bitte verwechseln Sie nicht den ISCED-Code mit dem Erasmus-Code.
Weil Auslands-BAföG zusätzlich zum Erasmus+-Stipendium beantragt werden kann, sollten Sie sich langfristig vor Beginn Ihres Auslandsstudiums nach dieser Möglichkeit erkundigen. Wer Inlands-BAföG bekommt, erhält wahrscheinlich auch Leistungen des Auslands-BAföG. Wer kein Inlands-BAföG bekommt, kann unter Umständen trotzdem Auslands-BAföG-berechtigt sein. Durch die höheren Kosten im Ausland kann eine Auslands-Förderfähigkeit festgestellt werden. Die Antragstellung lohnt sich! Für die BAföG-Auslandsförderung sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig.
Die Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm Online Language Support (OLS) steht über die Plattform EU Academy für Studierende zur Verfügung.
Sie können freiwillig einen OLS-Sprachtest und Kurs vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt online absolvieren und Ihre Kenntnisse in beliebig vielen Sprachen testen und so viele Kurse wie Sie mögen besuchen. Zurzeit steht die OLS Plattform in den meistgenutzten Sprachen zur Verfügung: EN, FR, DE, ES, IT. Diese wird sukzessive ausgeweitet!
Über folgenden Link können Sie direkt loslegen. Da das System nicht ganz selbsterklärend ist finden Sie hier eine Anleitung. Bei allen Fragen und technischen Schwierigkeiten steht das Help-Center der Europäischen Kommission zur Verfügung.
Klären Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsschutz für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes. Gilt Ihre heimische Krankenversicherung? Benötigen Sie eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung bzw. würde Ihre aktuelle Versicherung einen Fall im Ausland abdecken?
Vergessen Sie nicht, die Rückmeldung an der OVGU für die Zeit Ihres Auslandssemesters zu erledigen. Studierende im Austauschstudium, ob beurlaubt oder nicht, müssen während der Auslandsmobilität immatrikuliert bleiben und sich zu den jeweiligen Fristen zurückmelden, um die kontinuierliche Einschreibung an der OVGU und damit die potenzielle Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nicht zu gefährden.
Außerdem könnte für Sie die Beantragung eines Urlaubssemesters interessant sein. § 11 der Immatrikulationsordnung der OVGU regelt das Thema Beurlaubung. Da während einer Beurlaubung in der Konsequenz die Leistungsnachweispflichten einer/s Studierenden ruhen, ist in dem Fall die Anerkennung von im Austauschstudium erbrachter Leistungen grundsätzlich nicht oder, im Fall einzelner Fakultäten, nur unter Auflagen möglich. Bitte klären Sie Ihre diesbezüglichen Fragen daher mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die ISIC (International Student Identity Card) ist der einzige weltweit anerkannte Ausweis, mit dem man sich fast überall als Student*in ausweisen und damit in den Genuss von Ermäßigungen kommen kann, die auch den im jeweiligen Land lebenden Schüler*innen und Studierenden zur Verfügung stehen. Mit der ISIC erhalten Sie Sonderpreise für Bus, Bahn, Fähren und internationale Linienflüge bei ca. 80 Fluggesellschaften. Ebenso gibt es Ermäßigungen für den Besuch von Museen, Galerien, etc.
Mehr Informationen zur ISIC, zu Kosten und Antragsformular finden Sie auf der offiziellen Website des Programms.