Vor der WELTWEIT-Mobilität
Das Sichtung der vollständig erhaltenen WELTWEIT-Bewerbungen durch die zuständigen Mitarbeiter*innen des International Office und beteiligte Fachbereichskoordinator*innen wird voraussichtlich bis zum 20. Dezember abgeschlossen sein. Alle Bewerber*innen erhalten per E-Mail einen Bescheid bzw. ein Platzangebot. Nach Bestätigung dieses Platzangebotes werden die erfolgreichen WELTWEIT-Kandidat*innen an die entsprechenden Partnerhochschulen nominiert. Anschließend sind für WELTWEIT-Kandidat*innen folgende Themen relevant:
Die Partnerhochschule kontaktiert Sie im Lauf der Monate Februar bis Juni (ziellandabhängig also entweder früher oder später im Jahr) und mailt Ihnen Infos zum dortigen Registrierungsablauf. Folgen Sie gewissenhaft diesen Anweisungen. Das International Office der Partnerhochschule informiert Sie auch über Wohnmöglichkeiten vor Ort. Für die Zulassung an der Partnerhochschule und zu den gewünschten Kursen werden ggf. weitere Nachweise und Unterlagen gefordert, wie zum Beispiel eine für den gewünschten Auslandsstudienzeitraum gültige Passkopie, Impf- und Gesundheitsbestätigungen, Finanzierungsnachweise, aktuelle Notenbestätigung, etc.
Unser International Office/Frau Seela kontaktiert Sie ebenfalls mit Informationen und ist Ihr Kontakt bei organisatorischen Fragen rund um den geplanten Auslandsaufenthalt.
Zu Ihrer Orientierung bieten wir ein Outgoer-Seminar an. Die Einladung zu diesem verpflichtenden Seminar erhalten Herbstsemester-WELTWEIT-Kandidaten per eMail von uns im März, und das Seminar findet voraussichtlich im März/April statt. Für Frühjahrssemester-WELTWEIT-Kandidaten findet das Seminar voraussichtlich im November statt. Im Seminar werden wichtige Informationen und Tipps für alle To Do's vor dem Start der Auslandsmobilität vermittelt.
Tipp: Zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes lesen Sie gern die stets aktuellen Länderinformationen des DAAD.
Spätestens jetzt sollten Sie mit der verantwortlichen Person Ihrer Fakultät Kontakt aufnehmen. Klären Sie mögliche Kurse, die Sie belegen möchten und die Sie sich für ein anderes Fach der OVGU anerkennen lassen möchten. Nutzen Sie dazu das Learning Agreement und achten Sie auf die Ausfüllhinweise.
Austauschstudierende verpflichten sich zur Belegung von Auslandskursen in semesterüblichem Umfang, im Wert von 25 - 30 ECTS, an der Partnerhochschule. Zu diesen nachzuweisenden Kursen können auch Sprach- oder landeskulturelle Kurse zählen, die viele Partnerhochschulen ihren internationalen Gaststudierenden anbieten.
Lokale Kreditpunkte vs. ECTS: Bitte beachten Sie, dass das ECTS-System (European Credit Transfer and Accumulation System) an Hochschulen der EU verbindlich ist, und dass es in Ländern außerhalb der EU größtenteils nicht Verwendung findet. Die lokalen Kreditpunkte des Hochschulsystems des jeweiligen Nicht-EU-Landes entsprechen meist nicht 1:1 derselben Anzahl an ECTS, sondern bspw. 1:2 oder anderweitig.
Wenn Sie vor Ihrer geplanten Mobilität Ihr WELTWEIT Learning Agreement ausfüllen, achten Sie bitte unbedingt auf die Angabe der lokalen Kreditpunkte zu jedem gewünschten Auslandskurs/-modul, auch wenn diese ggf. nicht 1:1 der Höhe der ECTS-Punkte eines evtl. entsprechenden OVGU-Moduls entsprechen. Den verantwortlichen Personen Ihrer Fakultät obliegt die Einschätzung der lokalen Kreditpunkte, und erforderlichenfalls die Umrechnung in ECTS. Gute Orientierungswerte zur Umrechnung erhält man auf einschlägigen Internetseiten.
Erkundigen Sie sich langfristig vor Beginn Ihres Auslandsstudiums nach den Aussichten auf BAföG-Auslandsleistungen. Wer Inlands-BAföG bekommt, erhält wahrscheinlich auch Leistungen des Auslands-BAföG. Wer kein Inlands-BAföG bekommt, kann unter Umständen dennoch Auslands-BAföG-berechtigt sein. Durch die höheren Kosten im Ausland kann eine Auslands-Förderfähigkeit festgestellt werden. Die Antragstellung lohnt sich! Für die BAföG-Auslandsförderung sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig.
Eine mögliche Förderung durch BAföG ist daher besonders wichtig, da WELTWEIT-Studierende, anders als im ERASMUS-Programm, keine automatischen Stipendien oder Förderungen erhalten und ihren WELTWEIT-Aufenthalt daher grundsätzlich selbst finanzieren müssen.
Klären Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsschutz für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes. Gilt Ihre heimatliche Krankenversicherung? Benötigen Sie eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung bzw. würde Ihre aktuelle Versicherung einen Fall im Ausland abdecken?
Vergessen Sie nicht die Rückmeldung an der OVGU für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes! Studierende im Austauschstudium müssen während der Auslandsmobilität immatrikuliert bleiben und sich zu den üblichen Fristen zurückmelden, um die kontinuierliche Einschreibung an der OVGU und damit die potenzielle Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nicht zu gefährden.
Die Beantragung eines Urlaubssemesters für die Zeit des Auslandsstudiums muss nicht, kann aber unter Umständen von Ihnen gewünscht sein. § 11 der Immatrikulationsordnung der OVGU regelt das Thema Beurlaubung. Da während einer Beurlaubung in der Konsequenz die Leistungsnachweispflichten einer/s Studierenden ruhen, ist in dem Fall die Anerkennung von im Austauschstudium erbrachter Leistungen grundsätzlich nicht oder, im Fall einzelner Fakultäten, nur unter Auflagen möglich. Bitte klären Sie Ihre diesbezüglichen Fragen daher mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt. Details zur Beantragung finden Sie hier.
Die ISIC (International Student Identity Card) ist der einzige weltweit anerkannte Ausweis, mit dem man sich fast überall als Studierende/r ausweisen und damit in den Genuss von Ermäßigungen kommen kann, die auch den im jeweiligen Land lebenden Schülern und Studierenden zur Verfügung stehen. Mit der ISIC erhaltet ihr Sonderpreise für Bus, Bahn, Fähren und internationale Linienflüge bei ca. 80 Fluggesellschaften. Ebenso gibt es Ermäßigungen für den Besuch von Museen, Galerien, etc.
Mehr Informationen zur ISIC, zu Kosten und Antragsformular auf der ISIC-Webseite des Studentenwerkes Magdeburg.