Die Berechtigung für eine Studienaufnahme wird in der Regel nachgewiesen durch:
Für die Studiengänge Sportwissenschaft, Sport und Technik sowie für das Zweitfach Sport in den Studiengängen Berufsbildung, Lehramt an berufsbildenden Schulen und Lehramt an Gymnasien wird die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung vorausgesetzt.
An der Universität Magdeburg sind in fast allen Studiengängen Praktika als Bestandteil des Studiums vorgesehen. Näheres regelt die Praktikumsordnung des jeweiligen Studienganges. Informationen erteilen die Prüfungs- und Praktikantenämter sowie die Studienfachberater der zuständigen Fakultäten.
Für die englischsprachigen Studiengänge sowie für die Studiengänge European Studies, Kulturwissenschaften (Fach Anglistische Kulturwissenschaft) sowie Lehramt an berufsbildenden Schulen (Zweitfach Englisch) wird der Nachweis von Sprachkenntnissen vorausgesetzt.
Anerkannt werden zum Beispiel:
Weitere Hinweise erhalten Sie von den zuständigen Studienfachberatern der entsprechenden Studiengänge.
Nach erfolgreichem Abschluss eines Lehramtstudiums ist für das nachfolgende Referendariat ein phoniatrisches Gutachten erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, dieses Gutachten bereits vor Beginn eines Lehramtsstudiums einzuholen. An der OVGU bezieht sich dieser Hinweis auf die Studiengänge Lehramt an berufsbildenden Schulen und Lehramt an Gymnasien bzw. Sekundarschulen.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist zusätzlich ein tabellarischer englischsprachiger Lebenslauf und ein "letter of motivation" einzureichen, in dem sich die Bewerber als Person vorstellen und ihre Studienmotivation begründen sollen. Aufsatz und Lebenslauf sollen zusammen nicht mehr als drei DIN A4 - Seiten betragen.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist ein "letter of motivation" einzureichen, in dem sich die Bewerber als Person vorstellen und ihre Studienmotivation begründen sollen. Die Angaben zum Letter of Motivation ist der Seite:
www.uni-magdeburg.de/k3/Datenblatt/Kulturwissenschaft_Wissensmanagement_Logistik/letterofmotivation.pdf
zu entnehmen.
Mit der Bewerbung ist ein Medienprodukt einzureichen, mit dem die Bewerberin / der Bewerber die eigene Eignung und Motivation für den Studiengang darstellt. Grundlage für die Auswahl sind neben der Abiturnote, Inhalt, Gestaltung und technische Umsetzung des Medienprodukts.
Der Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr (Bachelor) ist ein gemeinsamer Studiengang der Universität Magdeburg und der Hochschule Stendal. Neben der Hochschulreife (allgemeine- oder Fachhochschulreife) wird für diesen Studiengang die erforderliche Teilnahme an einem Feststellungsverfahren vorausgesetzt.
Anmeldungen zum Feststellungsverfahren sind bis zum 30. April direkt an die Hochschule Magdeburg-Stendal zu richten.
Inhaltliche Anforderungen, Termin und Ort der Prüfung werden Ihnen nach fristgerechter Bewerbung rechtzeitig mitgeteilt. Das Zeugnis über die Hochschulreife kann nachgereicht werden.
Weiter Informationen zum Feststellungsverfahren und zur Anmeldung erhalten sie von der Hochschule Magdeburg-Stendal unter:
Für die Aufnahme eines Studiums in den Master-Studiengängen ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem einschlägigen Studiengang Zulassungsvoraussetzung (z.B. Diplom oder Bachelor).