Bewerbungshinweise für W3-, W2- und W1- (Junior-) Professuren

Die Bewerbungsunterlagen vermitteln der Berufungs-Kommission einen ersten Eindruck vom wissenschaftlichen Werdegang und dem Potential einer Bewerberin/eines Bewerbers zur Besetzung einer Professur. Daher sollte die schriftliche Bewerbung eine ausführliche Darstellung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs enthalten. Dazu sind insbesondere folgende Angaben in übersichtlicher Gliederung hilfreich:

 Akademischer Status

  • Titel | akademischer Grad | Dienststellung | Aufgabengebiet

Akademische Ausbildung

  • Ausbildung / Studium (Zeitraum, Ausbildungsort, Fach, Abschlussnote), einschließlich Studien- und Arbeitsaufenthalte, insbesondere im Ausland (Zeitpunkt und dauer, Ort)
  • Promotion (Zeitraum, Ausbildungsort, Thema, Benotung, ggf. betreuende Person)
  • Habilitation (Zeitraum, Prüfende Hochschule, Thema, Fachgebiet der Lehrbefähigung)
  • Fort- und Weiterbildungen, z.B. zur hochschuldidaktischen Ausbildung

Berufliche Qualifikation

  • Abschlüsse
  • Zusätzliche fachliche Qualifikation(en)
  • Erfahrungen in der Leitungstätigkeit und im Management
  • Verantwortungsbereich
  • spezielle Kenntnisse und Schwerpunkte
  • bei Bewerbung auf eine Juniorprofessur Angabe der Promotions- und Beschäftigungsdauer durch Angabe der Beschäftigungszeiten als wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter oder als wissenschaftliche Hilfskraft
  • bei Bewerbung auf eine Professur mit erziehungswissenschaftlichen oder fachdidaktischen Aufgaben in der Lehrerbildung: Angaben zu Lehrpraxis an einer Schule

Forschung

  • Wissenschaftliche Qualifikation
  • Themen der bisher bearbeiteten und der aktuellen Forschungsschwerpunkte
  • Internationale Verbindungen | Kooperationen
  • Mitwirkung an (internationalen) Forschungsverbünden u. ä. unter Angabe der Position und des Verantwortungsbereiches

Publikationstätigkeit

  • Publikationsliste unter Angabe der Autorenschaft (Erstautor/in, Mitautoren) und der Publikationsmedien
  • Ggf. aktuelle Publikationsvorhaben

Drittmittelerfahrungen

  • Angabe der Gesamtsummen der bisherigen und der aktuell zur Verfügung stehenden Drittmittel unter Angabe des Drittmittelgebers, der Forschungspartner, der eigenen Funktion im Drittmittelprojekt, dem selbstverantwortlichen Anteil am Drittmittelvolumen und  transferierbaren Drittmitteln
  • Empfehlenswert ist eine Aufstellung der Drittmittelförderung bisheriger und laufender Forschungsprojekte in tabellarischer Übersicht.

Lehre

  • Lehrerfahrungen insgesamt: durchgeführte Lehrveranstaltungen (Zeitraum, Themen und Formen, z.B. Vorlesungen, Praktika, Seminare, Sommerschulen usw.)
  • Erfahrungen mit besonderen Lehrformen, z.B. Modell des Problemorientierten Lernens oder E-Learning
  • Betreuung von Abschluss- und Qualifikationsarbeiten
  • Mitwirkung, z.B. am Aufbau von Studiengängen
  • Aktivitäten in der Fort- und Weiterbildung
  • Eigene, z.B. lehrdidaktische Weiterbildung

Sonstiges

  • Mitgliedschaften und Aktivitäten in wissenschaftlichen Gesellschaften und Gremien
  • Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung
  • Stipendien, Preise, Auszeichnungen, Patente usw.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Hinweise handelt. Für einige Professuren werden konkretere Unterlagen, z.B. die Einreichung von Publikationen oder Referenzen gewünscht, so dass die jeweilige Ausschreibung den konkreteren Inhalt der erbetenen Unterlagen bestimmt.

Geben Sie für die weitere Kommunikation bitte auch eine persönliche sowie eine E-Mail-Adresse an. Wird lediglich die dienstliche Erreichbarkeit genannt, muss davon ausgegangen werden, dass diese Angaben auch für das vertrauliche Bewerbungsverfahren genutzt werden können.

Den Ausschreibungen können Sie Angaben zur Professur sowie die Anforderungen an die Bewerber*innen entnehmen. Letztere orientieren sich an den Erfordernissen des HSG LSA (Link) und berücksichtigen zudem fachliche und überfachliche Kompetenzen für ein erfolgreiches Agieren in der ausgeschriebenen Position.

Gemäß den Einstellungsvoraussetzungen des Landes Sachsen-Anhalt (§ 35 HSG LSA) sind mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation, bzw. der Nachweis über gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, zu erbringen. Für die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung ist der Nachweis einer dreijährigen Schulpraxis erforderlich.

Üblicherweise finden Sie in den Ausschreibungen auch Angaben zu den einzureichenden Unterlagen. In der Regel zählen dazu:

Obligatorisch

  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf inklusive der Darstellung des bisherigen wissenschaftlichen und beruflichen Werdeganges
  • Publikationsverzeichnis
  • Beglaubigte Zeugniskopien
  • ggf. Unterlagen zur Bewertung einer Habilitationsäquivalenz (z.B. positive Evaluation als Jun.-Prof.)
  • Darstellung der Lehrerfahrung (u.a. betreute Abschlussarbeiten, Lehrzertifikate) bzw. durchgeführten Lehrveranstaltungen
  • Informationen über evtl. Listenplätze bei anderen Berufungsverfahren
  • Weitere entsprechend Ausschreibung

Fakultativ

  • Lehrevaluationsberichte
  • Arbeitsproben

 

Zur Beachtung:
Zur computergestützten Verarbeitung Ihrer Bewerbung ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vom 25.05.2018 und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu 2018). Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen gilt Ihre Einwilligung zur zweckgebundenen Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten als erteilt. Nach Beendigung des Berufungsverfahrens werden die Daten gelöscht.

Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Fragen zur Ausschreibung bzw. zum einzelnen Verfahren die in der Ausschreibung angegebenen Ansprechpartner*innen aus den Fakultäten zu kontaktieren.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster