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Der Lehrstuhl betreibt Forschung insb. auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts, einschließlich des Stiftungsrechts, sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts. In der Lehre behandelt er überdies das Bürgerliche Recht sowie grundlegende Materien des Wirtschaftsrechts. Durch Lehrbeauftragte wird ferner das Insolvenzrecht abgedeckt. Der Lehrstuhl rundet damit das wirtschaftsbezogene Lehr- und Forschungsspektrum der Fakultät auch durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ab.
Rechtswissenschaftliche Forschung beschäftigt sich insb. mit der Auslegung und Fortentwicklung von Gesetzen, ihrer Anwendung auf neuartige Sachverhalte, der Kommentierung von Gerichtsentscheidungen und der Systematisierung des Rechts. Ziel ist es nicht nur, zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit interessengerechte Lösungen, sondern auch Struktur- und Wertungsprinzipien zu finden, die zur Förderung von Rechtssicherheit gleichmäßige und vorhersehbare Entscheidungen erlauben.

Letzte Änderung: 08.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster