Ablegen einer Feststellungsprüfung

Für den Bachelorstudiengang "Beruf und Bildung" ermöglicht zudem das Ablegen einer Feststellungsprüfung den Hochschulzugang. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für das jeweilige Profil qualifizierenden Bereich und eine mindestens 3-jährige Berufstätigkeit.

Letzte Änderung: 07.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster