Energiepreispauschale

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Das am 21.12.2022 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) sieht eine finanzielle Entlastung für alle Studierenden vor, die zum Stichtag 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Diese können die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bis zum 30.09.2023 beantragen (Ausschlussfrist). Zu den berechtigten Personen zählen auch Promotionsstudierende, ausländische sowie beurlaubte Studierende.

Nicht antragsberechtigt sind Gasthörer*innen, Studierende der Studienkollegs sowie Studierende der Kooperationsstudiengänge.

Zudem haben nur Studierende Anspruch, die am 01.12.2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Studierende, die zu diesem Stichtag im Ausland gewohnt haben, haben keinen Anspruch.

Da die Universität Magdeburg an einer Pilotphase teilnimmt, können Studierende der OVGU die Energiepreispauschale bereits jetzt schon beantragen. Dazu hat die OVGU eine Liste von allen zum Stichtag immatrikulierten und gesetzlich berechtigten Studierenden verschlüsselt an die zuständige Antragsstelle übermittelt.

 

So können Studierende die Energiepreispauschale beantragen

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

  • Ein BundID-Nutzerkonto - siehe Schritt 1
  • Einen Zugangscode und ggf. eine PIN von der OVGU (beides finden Sie im MyOVGU-Portal) - siehe Schritt 2

 

SCHRITT 1: BundID-Nutzerkonto einrichten

Alle berechtigten Studierenden müssen sich zuerst ein BundID-Nutzerkonto einrichten. Die BundID ist ein Nutzerkonto des Bundes und dient der Identifikation von Bürger*innen. Ohne dieses Konto ist die Beantragung nicht möglich.

Es gibt zwei Optionen das BundID-Konto online einzurichten:

  1. Registrierung mit eigenem Benutzernamen, Passwort und E-Mail-Adresse

    Wir empfehlen dieses Verfahren, insbesondere für internationale Studierende.

    Hinweis:

    Eine reibungslose Auszahlung der Energiepreispauschale ist nur möglich, wenn die Daten aus dem MyOVGU-Portal, die die OVGU verschlüsselt an die zentrale Auszahlungsstelle übermittelt hat, und die Daten in Ihrem BundID-Konto übereinstimmen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie prüfen, welche Daten in Ihrem MyOVGU-Portal gespeichert sind und diese zur Erstellung Ihres BundID-Kontos nutzen.Nach dem Login im MyOVGU-Portal können Sie auf der Startseite alle antragsrelevanten Daten einsehen, die im System gespeichert sind und an die zentrale Stelle übermittelt wurden – besonders wichtig sind die Angaben zu Vorname/n, Nachname und Geburtsdatum.

    Wichtig: Diesen Benutzernamen und das Passwort brauchen Sie später nochmal auf der Antragswebsite in Schritt 3.

    Bildanleitung Option 1 (zum Öffnen klicken)

  2. Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion beim neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, der Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat
      

SCHRITT 2: Legitimationsdaten über MyOVGU-Portal abrufen

Je nachdem, für welche der beiden in Schritt 1 beschriebenen Varianten zum Anlegen des BundID-Nutzerkontos Sie sich entschieden haben, benötigen Sie für eine erfolgreiche Antragsstellung:

  • einen Zugangscode UND eine PIN (= 1. Variante) ODER
  • nur einen Zugangscode (= 2. Variante).

Beides finden Sie in Ihrem MyOVGU-Portal. In einer Mail von der OVGU wurden Sie bereits informiert, dass diese Legitimationsdaten nun bereitstehen.

Der Zugangscode für den Antrag wird direkt auf Ihrer Startseite bereitgestellt.

Die gegebenenfalls ergänzend benötigte PIN (Varinate 1) wird über eine PDF auf der Startseite unter "Bescheide" bereitgestellt, die Sie ausdrucken müssen.

*Klicken zum Vergrößern

Screenshot My OVGU Portal

 

Auch ehemalige Studierende, die zum Stichtag 01.12.2022 noch immatrikuliert waren und damit antragsberechtigt, aber bereits exmatrikuliert sind, haben aktuell für maximal 6 Monate weiterhin Zugang zum MyOVGU-Portal.

 

SCHRITT 3: Antrag stellen

Sobald Sie den Zugangscode, und wenn nötig den PIN, in Ihrem MyOVGU-Portal abgerufen haben (siehe Schritt 2), können Sie den Antrag für die Energiepreispauschale online stellen. Den Link zur Antragsseite finden Sie ebenfalls im MyOVGU-Portal.

Das Geld wird dann automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Die Auszahlung ist ausschließlich über das IBAN-System im SEPA-Raum möglich.Die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale erfolgt durch die Studierenden selbst und ausschließlich über die Website. Eine Antragsstellung auf anderem Wege ist ausgeschlossen. Die Antragstellung ist maximal bis zum 30.09.2023 möglich (Ausschlussfrist).

 

Bildanleitung Antrag (zum Vergrößern bitte klicken)

 

Disclaimer

Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg ist an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung nicht über die OVGU erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verständnis dafür, dass die OVGU weder Angaben zum Stand des Beantragungsverfahrens geben noch hierauf Einfluss nehmen kann. Wir gehen davon aus, dass sich bei eventuell auftretenden Unklarheiten die für die Bewilligung und Auszahlung zuständige zentrale Stelle in Sachsen-Anhalt direkt mit uns oder den Antragstellenden in Verbindung setzen wird.

Letzte Änderung: 14.03.2023 - Ansprechpartner: Ina Götze