Welche Besonderheiten gibt es für eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden

Eingeschriebene Doktorand*innen nehmen ihr Wahlrecht bei Gremienwahlen grundsätzlich in der Statusgruppe der Studierenden wahr. Für Doktorand*innen, die gleichzeitig Angehörige der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind, besteht die Möglichkeit, den Wechsel in die Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zu beantragen (siehe §4 (4) der Wahlordunung).

Der Wechsel ist bis zum Ende der Auflegung der Wählendenverzeichnisse schriftlich Wahlamt zu beantragen. Hierfür steht ein Formblatt bereit.

 

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster