Beschaffung BahnCard

BahnCard Business:

Die OVGU ist Vertragspartner der Deutschen Bahn (DB). Sie erhält über das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Vereinbarung mit der DB einen Firmenkundenrabatt (FKR) beim DB-Ticketkauf und bei der Bahncard-Beschaffung. Wenn Bahnfahrkarten für ausschließlich dienstliche Zwecke über das Online-Firmenkundenportal erworben werden, sind sie automatisch rabattiert. Dies gilt auch für die BahnCard Business und außerdem besitzt sie noch ein erweitertes Leistungsportfolio. Die BahnCard Business-Kosten übernimmt die OVGU.

Deshalb sind Buchungen vorzugsweise über das Firmenkundenportal durchzuführen.

Der Dienstreisende sollte sich vor dem Erwerb der BahnCard Business zum Zweck der Rentabilitätsberechnung mit der Reisekostenstelle in Verbindung setzen.

Weitere Voraussetzungen für die Anschaffung einer BahnCard Business sind, dass diese:

  • in Verbindung mit einer Dienstreise gekauft wird,
  • sie aus überwiegend dienstlichen Gründen erworben werden soll und
  • eine Kostenprognose ergibt, dass die Nutzung einer Bahncard gegenüber anderen Fahrpreisermäßigungen wirtschaftlicher ist
  • sie unter Berücksichtigung ihrer Anschaffungskosten sowie dem ermäßigten Fahrpreis beim Lösen von Einzelfahrkarten zu einer kostengünstigeren Abwicklung der Dienstreisen führt. D.h. die so genannte Rentabilitätsgrenze der jeweiligen BahnCard Business wird erreicht bzw. überschritten.

Verfahren:

Die Deutsche Bahn akzeptiert ausschließlich den elektronischen BahnCard-Antrag. Über das Formular "Kostenprognose zum Erwerb der BahnCard Business" ist eine Auflistung der im Gültigkeitszeitraum der Bahncard-Business beabsichtigten Dienstreisen zu erstellen und die Berechnung der voraussichtlichen Einsparung vorzunehmen. Die Kostenprognose ist von der/vom jeweiligen Anordnungsbefugten sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen und der Reisekostenstelle zur Bestätigung einzureichen. Nach dieser Bestätigung kann die BahnCard Business durch die/den Dienstreisenden über das Firmenkundenportal bestellt werden. Die Geltungsdauer beträgt ein Jahr ab dem Tag der gewünschten Nutzung, eine separate Kündigung ist also nicht notwendig.

 

Private BahnCard:

Eine aus persönlichen Gründen erworbene „private“ BahnCard“ ist auch für Dienstreisen einzusetzen. Die Anschaffungskosten einer aus persönlichen Gründen erworbenen BahnCard können allerdings nur dann im Nachhinein erstattet werden, wenn sie sich „vollständig“ amortisiert hat; anteilige Erstattungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Verfahren:

Zur Beantragung der Kostenerstattung sind auf dem "Antrag auf Kostenerstattung der privat erworbenen regulären BahnCard" alle im Gültigkeitszeitraum durchgeführten Reisen mit Anspruch auf Kostenerstattung (mit dienstlichem Hintergrund) aufzulisten und die sich ergebende Ersparnis zu ermitteln. Der Antrag ist von der/vom jeweiligen Anordnungsbefugten sachlich und rechnerisch richtig zu zeichnen und mit den notwendigen Anlagen (z.B. Reisekostenrechnung, Bahncard-Rechnung) sowie Kostennachweisen (z.B. Rechnungen aus Fahrkartenkauf) der Reisekostenstelle zur Zahlbarmachung weiterzuleiten. Die erworbenen Fahrkarten können nicht mit dem Firmenkundenrabatt kombiniert werden. Die Erstattung der erworbenen Fahrkarten erfolgt in Höhe der gemäß Bahncard Rabatt 25/50 nachgewiesenen Fahrkosten.

Wichtiger Hinweis:

Bei der Fahrbeleg-Buchung ist beim Bahn-Portal-Login der richtige Bahncard-Typ anzugeben!

Für private Reisen gilt „Privatkunde“; für dienstliche Reisen gilt „Firmenkunde“.

 

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Andreas Grahn