Bezüge TV-L

Die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erfolgt gemäß den übertragenden Tätigkeiten nach der Entgeltordung zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (§12 TV-L).
Einen Überblick über die Entgelttabellen finden Sie hier:

Daneben ist die Festsetzung der Stufe von Bedeutung. Dazu müssen Zeiten einer Vorbeschäftigung lückenlos und inhaltlich aussagefähig dokumentiert werden.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Andreas Grahn