Entsendungen / Dienstreisen

Entsendungen

Um eine Entsendung handelt es sich immer dann, wenn die Tätigkeit in einem anderen Land ausgeübt wird. Der Einsatz muss befristet sein und eine Rückkehr und die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses hier ist unabdingbar. Da es sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich viele Besonderheiten gibt, muss ein Antrag auf Entsendung mit einem großen Vorlauf mit der Personalabteilung besprochen werden. Für Entsendungen ist die Ausstellung einer A1- Bescheinigung (EU) oder einer Entsendebescheinigung der Krankenkasse (Nicht-EU) unabdingbar. Dazu ist ein Formular auszufüllen, das Grundlage für die Meldung an die Krankenkasse ist.

 Dienstreisen

Auch eine Dienstreise ins Ausland ist steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung. Für eine Reise ins Ausland benötigen Sie ebenfalls die A1- Bescheinigung oder die entsprechende Bescheinigung für Nicht-EU-Länder.  Alle relevanten Informationen und Formulare zum Thema Dienstreise finden Sie auf der Website der Abteilung Reisekosten und Lehrbeauftragte (K25).

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Andreas Grahn