Umfang von Lehraufträgen

Der Umfang eines Lehrauftrages wird in Semesterwochenstunden (SWS) bzw. Semester-Einzelstunden festgelegt. (weitere Infos)

Der Umfang aller einer/einem Lehrbeauftragten an der OVGU Magdeburg erteilten Lehraufträge darf die Hälfte der Regellehrverpflichtung einer entsprechenden hauptberuflichen Lehrperson nicht überschreiten. Dies gilt für das gesamte wissenschaftliche Lehrpersonal, mit Ausnahme der Lehrbeauftragten mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (LBA) gemäß § 43 HSG LSA.

Für die Statusgruppe der LBA‘s beträgt der Lehrauftragsumfang weniger als die Hälfte der Regellehrverpflichtung. Unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte hat die OVGU als Obergrenze des Lehrauftragsumfangs eines solchen LBA- Lehrbeauftragten max. 6 SWS festgelegt.

In jedem Fall ist der Umfang der übertragenen Lehrveranstaltungen so zu begrenzen, dass der Rahmen nebenberuflicher Tätigkeit nicht überschritten wird und die Selbstständigkeit der Tätigkeit im Sinne des Steuer- und Sozialversicherungsrechts gewahrt bleibt.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster