Zu welcher Uhrzeit ist der Beginn bzw. die Beendigung einer Dienstreise zumutbar?

Der Beginn einer Reise ist grundsätzlich ab 06:00 Uhr zumutbar, die Ankunft am Geschäftsort sowie die Rückkehr an den Wohnort bis 24:00 Uhr (keine Unterscheidung nach Sommer und Winter).

Ein früherer Dienstreisebeginn bzw. ein späteres Dienstreiseende aus dienstlichen Gründen (z. B. zweckmäßige Verkehrsmittel, dienstlich bereitgestellte Mitfahr- bzw. Mitfluggelegenheiten) bleiben unberührt.

Letzte Änderung: 18.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster