Wie und wo ist der Anspruch auf Reisekostenvergütung geltend zu machen?

Wie: Auf schriftlichen/elektronischen Antrag sowie innerhalb der Ausschlussfrist.

Wo: Bei den Personen, die mit der Bearbeitung von Reisekostenrechnungen betraut sind (i. d. R. Sekretariat/Ökonomie). Das dazu erforderliche Formular ist im „Formularpool“ zu finden: „Reisekostenrechnung“, ggf. auch formlos (Bsp. Gäste).

Letzte Änderung: 19.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster