Muss ich unentgeltlich zur Verfügung gestellte Mahlzeiten unbedingt angeben?

Unentgeltlich gewährte Mahlzeiten (solche, die nicht selbst finanziert sind oder die in erstattungsfähigen Fahrt-, Übernachtungs- oder Nebenkosten enthalten sind) müssen im Rahmen der Dienstreiseabrechnung immer angegeben werden, also auch dann, wenn auf Tagegeld verzichtet wird und unentgeltliche Mahlzeiten aus persönlichen Gründen nicht eingenommen wurden.

Siehe dazu „FAQ – Dienstreise durchführen“ -> „Was ist die Bescheinigungspflicht „M“ des Arbeitgebers?“ und/oder „FAQ – Dienstreise abrechnen“ -> „Steuerliche Gesichtspunkte von unentgeltlichen Mahlzeiten“

Letzte Änderung: 21.11.2023 - Ansprechpartner: Webmaster