Kann ich Kosten unter 10 Euro auch ohne Nachweis zur Erstattung beantragen?

Nein, auch Kosten unter 10 Euro müssen mit entsprechenden Kostennachweisen (Bsp. Parkschein, Fahrschein Bus) belegt werden.

Grund: Das Land Sachsen-Anhalt (LSA) hat für den eigenen Zuständigkeitsbereich geregelt, dass ohne beleghaften Nachweis keinerlei Kostenerstattung zulässig ist. Insoweit weicht das LSA mit dieser landesrechtlichen Regelung vom geltenden Bundesgesetz (BRKG) ab. Die Ermächtigung zum Erlassen landeseigener Rechtsnormen (Bsp. Verordnungen) ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Letzte Änderung: 19.05.2023 - Ansprechpartner: Webmaster