Ablauf des BEM an der OVGU

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Nach einem meist schriftlichen Erstkontakt wird mit Zustimmung der der/des Beschäftigten ein Termin für ein Informationsgespräch vereinbart, kann über Wünsche und Befürchtungen sprechen, Ziele und Vorstellungen zur Wiedereingliederung darlegen und wird auf Art und Umfang der zu erhebenden und verwendeten Daten hingewiesen.

Bei Zustimmung zu einer begleiteten Wiedereingliederung erfolgt eine Fallbesprechung, zu der ggf. auch der/dieVorgesetzte, ein/e Personalratvertreter/in, die Betriebsärztin, die Schwerbehindertenvertretung und/oder eine andere Person Ihres Vertrauens hinzu gezogen werden kann. Es werden konkrete Maßnahmen vereinbart, die in einem Wiedereingliederungsplan festgehalten werden.

Während der Umsetzung der Maßnahmen wird die/der Betroffene begleitet. Eine Eingliederungsmaßnahme ist dann abgeschlossen, wenn die/der Beschäftigte entsprechend ihrer/seiner Möglichkeiten wieder am Arbeitsleben teilnehmen kann.

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Letzte Änderung: 05.10.2020 - Ansprechpartner: Silke Springer