Wissenschaftliche und Studentische Hilfskräfte, Tutor*innen und studentische Aushilfskräfte

Zur Unterstützung von Forschung und Lehre können Studierende als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder Tutor*innen zum Einsatz kommen. In den zentralen Einrichtungen und der Universitätsverwaltung werden Studentische Aushilfskräfte tätig. Hier finden Sie sämtliche Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, Tätigkeiten, Befristung, Vergütung, Finanzierung, Urlaub und Krankheit sowie die dazugehörigen  Formulare.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gern persönlich an uns.

Studentische Hilfskräfte arbeiten in den wissenschaftlichen Bereichen. Sie können ohne Abschluss oder mit einem ersten berufsqualifizierenden wissenschaftlichen Abschluss beschäftigt werden. Hier erfahren Sie alles zu Einstellungsvoraussetzungen, Einsatzgebieten, Befristung und Vergütung.

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss arbeiten nach Abschluss ihres Studiums als Hilfswissenschaftler*innen in wissenschaftlichen Bereichen. Hier finden Sie Informationen zu den Arbeitsverhältnissen und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Beschäftigung studentischer Aushilfskräfte findet vorzugsweise im zentralen oder dezentralen Verwaltungsbereich statt. Auch in den zentralen Einrichtungen wie URZ oder Universitätsbibliothek werden studentische Aushilfskräfte beschäftigt und unterstützen das hauptberufliche Personal.

Hier finden Sie die FAQ rund um das Thema Hilfskräfte an der OVGU.

Letzte Änderung: 11.08.2023 - Ansprechpartner: Webmaster