Pflege von Angehörigen

Pflege bedürftiger Personen

Sind Angehörige pflegebedürftig, gibt es mit dem Pflegezeitgesetz, dem Familienpflegezeitgesetz und dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf eine Vielzahl von Freistellungsmöglichkeiten.

Sie finden eine Übersicht in der hochschulöffentlichen Bekanntmachung "Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz".

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Andreas Grahn