Leistungszulagen / Prämien

Leistungszulagen (§ 18 in der Fassung des § 40 TV-L)
Zur Beantragung einer Zulage ist es zwingend notwendig, die Gründe hierfür vollumfänglich zu erläutern. Informationen dazu finden Sie in der Dienstvereinbarung zur Zahlung von Leistungsprämien und Leistungszulagen an Beschäftigte der Otto-von-Guericke-Universität (ohne MED).

Die Begründung ist bei Antragsbewilligung von entscheidender Bedeutung. Zulagen können aus Dritt- bzw. Haushaltsmitteln bewilligt werden. Zur Antragsstellung benutzen Sie den entsprechenden Zulageantrag und reichen diesen ausgefüllt im Dezernat Personalwesen ein.

Prämien (§ 18 in der Fassung des § 40 TV-L)

Zur Beantragung einer Leistungsprämie ist eine aussagekräftige Begründung in Bezug auf die außergewöhnliche Leistung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters transparent darzustellen. Die Gewährung einer Prämie kann aus Drittmitteln bzw. Haushaltsmitteln erfolgen. Haushaltsprämien sind spätestens bis 15. November des jeweiligen Kalenderjahres zu beantragen. Der Umfang der Prämierten darf 5% der haushaltsfinanzierten Beschäftigten nicht übersteigen.

Hier finden Sie die entsprechenden Antragsformulare sowie weiterführende Information zum Antrags- bzw. Bewilligungsverfahren.

Letzte Änderung: 05.09.2023 - Ansprechpartner: Andreas Grahn