Teilzeit

Die wöchentliche Arbeitszeit ist individuell vertraglich festgesetzt. Soll hiervon abgewichen werden, z.B. im Rahmen einer Reduzierung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit, ist dies zuerst mit Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten zu besprechen. Anschließend ist eine formlose Beantragung beim Dezernat Personalwesen zu veranlassen. Zum Wirksamwerden bedarf es einer Arbeitsvertragsänderung.

 

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Andreas Grahn