Arbeitszeit

Arbeitszeit

Tarifvertraglich gilt als Vollzeitbeschäftigung die 40-Stunden-Woche und eine 5-Tage-Woche. Während es für das wissenschaftliche Personal keine weiteren Bestimmungen zur Gestaltung der Arbeitszeit außer den gesetzlichen Vorschriften (Höchstarbeitszeit, Ruhezeit) gibt, wurde die Ausgestaltung der Arbeitzeit für das nichtwissenschaftliche Personal mittels einer Dienstvereinbarung geregelt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Gleitzeit ist die Erfassung der täglichen Arbeitzeit, weil sonst kein Ausgleich erfolgen kann.

Betriebsruhe

Die Betriebsruhe der Universität ist ein Instrument, um über den Jahreswechsel und die damit verbundenen Feiertage, die Energiekosten zu senken. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür Urlaub, Ausgleichstage oder die Abgeltung  nachgewiesener Mehrarbeitsstunden in Anspruch nehmen können.

Letzte Änderung: 07.08.2023 - Ansprechpartner: Andreas Grahn