[Dienstreisen] Neue Einreiseverordnung

02.08.2021 -  

Seit 01. August 2021 gilt eine Testpflicht für Einreisende - unabhängig davon, in welchem Land sie aufhältig waren und mit welchem Verkehrsmittel sie eingereist sind.

Die neue Einreise-Testpflicht gilt für alle Rückkehrer ab 12 Jahren. Ausnahmen: Vollständig geimpfte oder genesene Reisende.

Zugleich sind Einreiseregeln vereinfacht: Es gibt nur noch Hochrisikogebiete (zehntägige Quarantäne für nicht geimpfte/nicht genesene Personen, die frühestens ab dem fünften Tag durch einen negativen Testnachweis, der auf dem Einreiseportal hochzuladen ist, beendet werden kann) und Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich).

Letzte Änderung: 23.05.2022 - Ansprechpartner: Webmaster