OVGU schließt Inklusionsvereinbarung ab

01.11.2021 -  

Nach Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteileigt werden.

Im April 2021 schloss die OVGU zusammen mit dem Rektor Prof. Dr. Jens Strackeljan, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat eine Inklusionsvereinbarung ab.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Letzte Änderung: 06.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster