Informationen für Bewerber*innen

Die Neu- oder Wiederbesetzung von Professuren (W3-, W2- und W1-Stellen) an der OVGU erfolgt nach einem festgelegten, standardisierten Berufungsverfahren, unabhängig ob eine Verbeamtung oder Anstellung angestrebt wird. Grundlage des Verfahrens bilden die gesetzlichen Vorgaben sowie die Richtlinie zur Durchführung von Berufungen (Link), in der die einzelnen Schritte bis zur Ruferteilung geregelt sind.

Ablauf des Berufungsverfahrens an der OVGU:

1. Beantragung der Stellenfreigabe
2. Arbeit der Berufungskommission
3. Berufungsvorschlag und Beschlussfassung
4. Prüfung des Besetzungsvorschlags durch das Ministerium
5. Ruferteilung und Berufungsverhandlung
6. Beendigung des Berufungsverfahrens

1.       Beantragung der Stellenfreigabe

Die Fakultät, in der die Professur/ Juniorprofessur zu besetzen ist, stellt einen Antrag ans Rektorat. Nach Befürwortung des Antrags erfolgt die Einbringung in die Planungs- und Haushaltskommission (PHK), der Vertreter*innen der Hochschulleitung sowie die Dekan*innen der einzelnen Fakultäten angehören. Das Gremium entscheidet unter Berücksichtigung des Struktur- und Entwicklungsplanes über den Antrag, der Senat beschließt im Anschluss die Stellenausschreibung. (ggf. Link Bewerbungshinweise)

2.       Arbeit der Berufungskommission

Die Berufungskommission legt die genauen Auswahlkriterien auf Grundlage des Ausschreibungstextes fest und wählt die Bewerber*innen aus, die zu einem universitätsöffentlichen Probe-/Vorstellungsvortrag, ggf. einer Lehrprobe sowie einem ausführlichem Vorstellungsgespräch (nicht öffentlich) eingeladen werden.

Der Berufungskommission gehören an:

  • die/der Vorsitzende
  • vier Hochschullehrer*innen
  • mindestens ein/e extern/e Hochschullehrer*in
  • zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
  • zwei Studierende sowie
  • die Gleichstellungsbeauftragte.

Für Bewerber*innen, die laut Kommission für eine Berufung geeignet sind, werden Gutachten externer, im Berufungsgebiet ausgewiesener Wissenschaftler*innen (i.d.R. Hochschullehrer*innen anderer Hochschulen) eingeholt. Im Anschluss erarbeitet die Kommission auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen, der Probevorträge, der persönlichen Gespräche sowie der Gutachten einen Berufungsvorschlag (Listenplatzierung).

3.       Berufungsvorschlag und Beschlussfassung

Nachdem der Berufungsvorschlag unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. Schwerbehindertenvertretung innerhalb des Fakultätsrates beschlossen wurde, leitet ihn die Dekanin/ der Dekan an das Rektorat zur Beschlussfassung im Senat weiter.

4.       Prüfung des Besetzungsvorschlags durch das Ministerium

Nach positiver Beschlussfassung im Senat werden ausgewählte, das Verfahren dokumentierende Unterlagen dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt zur Überprüfung und Freigabe des Besetzungsvorschlages übermittelt.

5.       Ruferteilung und Berufungsverhandlung

Der Ruf wird durch den Rektor an die/den Erstplatzierte/n erteilt. Die oder der Berufene legt der Fakultät ein Lehr- und Forschungskonzept vor, welches hinsichtlich der verfügbaren Mittel und der Finanzierung in der Fakultät und Hochschulleitung diskutiert wird. Die Berufungsverhandlung wird von der Rufinhaberin/ dem Rufinhaber in Anwesenheit der Dekanin/ des Dekans mit dem Rektor sowie dem Kanzler geführt.

6.       Beendigung des Berufungsverfahrens

Nimmt der oder die Berufene den Ruf an, wird die Einstellung eingeleitet. Mit der Ernennung oder mit dem Abschluss eines privatrechtlichen Dienstvertrages ist das Berufungsverfahren beendet. Lehnt die oder der Berufene den Ruf ab, nimmt der Rektor Kontakt mit der/dem Nächstplatzierten der Berufungsliste auf. Steht kein Kandidat mehr zur Verfügung, wird das Verfahren eingestellt.

Letzte Änderung: 26.06.2023 - Ansprechpartner: Webmaster