FAQ für internationale Studierende
Letzte Änderung:01.03.2022 / 14:00 Uhr
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Ich verfüge über ein nicht in der EU anerkanntes Impfzertifikat. Erhalte ich trotzdem den OVGU-Pass?
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Was muss ich tun, wenn ich einen ernsthaften Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung habe oder von einem Verdachtsfall in meiner Familie, WG, beim Studium oder bei der Arbeit in Kenntnis gesetzt wurde?
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Wie werden die Prüfungen im Sommersemester 2022 durchgeführt?
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Kann ich meine Zulassung auf das Wintersemester 2022/23 verschieben?
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Was muss ich tun, wenn ich aus einem Risikogebiet nach Magdeburg einreise?
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Wo kann ich mich in Magdeburg testen lassen, um meine Quarantäne vorzeitig beenden zu können?
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Was bedeutet Quarantäne?
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Was kann ich tun, wenn während der Quarantäne typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust auftreten?
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Muss ich die Quarantäne in Magdeburg machen, oder kann ich die Quarantäne auch in einer anderen deutschen Stadt machen?
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Wenn ich ein negatives Testergebnis aus dem Heimatland vorlege, muss ich mich dann trotzdem für 10 Tage in Quarantäne begeben?
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Welche Impfstoffe werden akzeptiert?
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Welche Regelungen gibt es für mich, wenn ich mit einem nicht vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoff geimpft bin?
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Ich möchte nach Magdeburg anreisen, habe aber keinen Mietvertrag oder keine Möglichkeit in Quarantäne zu gehen. Was kann ich tun?
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Ich bin in Quarantäne. Wie kann ich mich verpflegen?
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Mein Einreisevisum läuft ab und ich konnte noch nicht nach Deutschland reisen. Was kann ich tun?
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Ich bin noch im Ausland. Meine Aufenthaltserlaubnis läuft ab und ich kann nicht an die Universität Magdeburg kommen.
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Ich möchte meine Aufenthaltserlaubnis verlängern, kann aber keinen Termin in der Ausländerbehörde Magdeburg buchen. Was kann ich tun?
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Meine Botschaft fordert ein personalisiertes Präsenzschreiben mit Angabe, bis wann ich nach Magdeburg einreisen muss. An wen kann ich mich wenden?
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Meine Botschaft fordert ein Schreiben bezüglich meiner Deutsch- oder Englischkenntnisse. An wen kann ich mich wenden?
Ja, an der OVGU erkennen wir das Zertifikat an. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über einen offiziellen Nachweis in englischer Sprache (z.B. gelber WHO-Pass) verfügen. Falls dies nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.
Bitte kontaktieren Sie telefonisch das Gesundheitsamt Magdeburg (Tel. 0391 540-6001), die Hotline 116117 oder Ihren Hausarzt und vereinbaren einen Termin für einen Test. Solange Sie auf das Testergebnis warten, müssen Sie in häuslicher Isolierung sein. Wenn das Testergebnis positiv ist, befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes. Des Weiteren informieren Sie auch die Universität über Ihr Testergebnis, die Quarantäneanweisung, Ihre letzten Kontaktpersonen und senden eine E-Mail an .
Aussagen zur Durchführung von Prüfungen können aktuell aufgrund der sich schnell verändernden Lage der Pandemie noch nicht getroffen werden. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre studentische E-Mail. Bei Fragen zu den Prüfungen können Sie sich direkt an den Dozierenden oder an das Prüfungsamt wenden.
Ihre Zulassung für zulassungsfreie Studiengänge können Sie auf das nächste Wintersemester 2022/23 verschieben, sofern der Studiengang im Wintersemester beginnt. Bitte kontaktieren Sie bis spätestens 15. Juli 2022! Die neuen Zulassungsschreiben werden ab 15. Mai 2022 versandt.
Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge „International Management, Marketing, Entrepreneurship“ (IMME) und „Operations Research and Business Analytics“ (ORBA) stellen Sie einen formlosen Antrag bis 15. Juni 2022 an mit einem aktualisierten Motivationsschreiben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erneut am Auswahlverfahren teilnimmt und dass eine neue Zulassung nicht garantiert werden kann.
Digitale Einreisemeldung (DEA)
Einreisende aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten sind verpflichtet, vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die digitale Einreiseanmeldung (DEA) durchzuführen. Auf die damit hinterlegten Daten kann das Gesundheitsamt digital zugreifen und die Einhaltung der häuslichen Quarantäne kontrollieren bzw. Sie zur Vorlage eines Testnachweises oder Duldung eines Tests auffordern.
Sollte es Einreisenden in Ausnahmefällen (aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder wegen eines technischen Problems mit der Webseite) nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung durchzuführen, sind sie verpflichtet, stattdessen eine sog. Ersatzmitteilung in Papierform vorzunehmen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. beim Beförderer oder bei der Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim). Die Ersatzmitteilung wird dann an das für den Aufenthaltsort des Einreisenden zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.
Häusliche Quarantäne
Laut Coronavirus-Einreiseverordnung müssen Reiserückkehrer:innen/Einreisende aus Hochrisikogebieten für 10 Tage in Quarantäne. Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen 14 Tage in Quarantäne. DAs RKI stellt eine ständig aktualisierte Liste dieser Gebiete zur Verfügung.
- Personen aus Hochrisikogebieten müssen sich über die digitale Einreiseanmeldung vor ihrer Einreise registrieren. Außerdem wird ein Impf- oder Genesenennachweis oder ein negativer PCR-Test (max. 72h alt) oder ein Antigen-Test (maximal 48h alt) für die Einreise benötigt. Die Quarantänepflicht beträgt 10 Tage. Die Quarantäne kann sofort aufgehoben werden, wenn die einreisende Person einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen kann. Ist kein Nachweis vorhanden, kann die Quarantäne ab dem 5. Tag mit einem negativen Testergebnis beendet werden.
- Personen aus Virusvariantengebieten müssen sich ebenfalls vor der Abreise bei der digitalen Einreiseanmeldung registrieren. Ebenfalls wird ein negativer PCR-Test (max. 72h alt) oder ein Antigen-Test (max. 48h alt) benötigt. Ein Impf- oder Genesenennachweis ist nicht ausreichend. Die Quarantänepflicht beträgt 14 Tage und kann nicht vorzeitig beendet werden.
- Personen, die aus sonstigen Gebieten einreisen, müssen sich nicht bei der digitalen Einreiseanmeldung registrieren. Es wird aber ein Impf- oder Genesenennachweis oder ein negativer PCR-Test (max. 72h alt) oder ein Antigen-Test (maximal 48h alt) für die Einreise benötigt. Eine Quarantäne ist nicht nötig.
Hier finden Sie eine aktuelle tabellarische Übersicht zu den Einreiseregelungen.
Aufgrund von Corona-Variante müssen alle Studierenden bei Einreise aus offiziellen Virusvarianten-Gebieten in Magdeburg für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die Quarantäne kann nicht durch einen PCR- oder Antigen-Schnelltest verkürzt werden.
Sofern einreisende Studierende während der Quarantäne typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufwiesen, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren.
Hotline: 0391 540 2000 (Montag-Freitag 9:00-15:00 Uhr)
E-Mail:
Fieberambulanz, Brandenburger Str. 8
Anmeldung über das Gesundheitsamt (Hotline s. oben) oder unter der Bereitschaftsdienst- und Terminservicezentrale der Kassenärztlichen Vereinigung: 0391 73740950
Öffnungszeiten:
- Montag-Sonntag: 09:00-14:00 Uhr
Studierende wenden sich zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests
- an die Fieberambulanz, Universitätsklinikum, Leipziger Straße 44, Haus 59, 39120 Magdeburg
Öffnungszeiten:-
- Montag bis Mittwoch sowie Freitag: 07:00-12:30 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag: 07:00-12:30 Uhr und 15:00-17:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00-13:00 Uhr
- telefonische Voranmeldung: 0170 3734288
- Online-Terminbuchung hier
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- oder an das Corona-Schnelltest-Zentrum, Herderstraße 29, 39108 Magdeburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Terminvereinbarung: Online oder telefonisch 0391/28896317 - oder an das Corona Antigen Schnelltest Zentrum, Allee-Center-Magdeburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00-19:00 Uhr sowie Samstag 09:00-18:00 Uhr und Sonntag 10:00-14:00 Uhr
Terminvereinbarung: Online - oder an diverse Schnelltestzentren in der Stadt, beispielweise in Apotheken
Sie dürfen Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer nicht verlassen. Personen, die mit Ihnen in der Wohnung/ im Zimmer wohnen, dürfen ebenfalls die Wohnung nicht verlassen. Sie dürfen keinen Besuch empfangen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Sofern einreisende Studierende während der Quarantäne typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufwiesen, ist unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren.
Hotline: 0391 540 2000 (Mo-Fr 9:00-15:00 Uhr)
E-Mail:
Fieberambulanz, Brandenburger Str. 8
Anmeldung über das Gesundheitsamt (Hotline s. oben) oder unter der Bereitschaftsdienst- und Terminservicezentrale der Kassenärztlichen Vereinigung: 0391 73740950
Öffnungszeiten:
- Montag-Sonntag: 09:00-14:00 Uhr
Ja, Sie können die Quarantäne auch in einer anderen deutschen Stadt machen. Bitte informieren Sie sich über die Quarantänebestimmungen beim Gesundheitsamt in der Stadt, wo Sie die Quarantäne durchführen.
Einreisende, die nicht geimpft sind und aus einem Hochrisikogebiet kommen, können mit einem negativen Test die Quarantäne nach 5 Tagen beenden. Möglich sind Schnelltests (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden). Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen eine 14-tägige Quarantäne absolvieren, die nicht verkürzt werden kann.
Studierende wenden sich zur Durchführung eines PCR-Tests
- an die Fieberambulanz, Universitätsklinikum, Leipziger Straße 44, Haus 59, 39120 Magdeburg
Öffnungszeiten:-
- Montag bis Mittwoch sowie Freitag: 07:00-12:30 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag: 07:00-12:30 Uhr und 15:00-17:00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 09:00-13:00 Uhr
- telefonische Voranmeldung: 0170 3734288
- Online-Terminbuchung hier
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- oder an das Corona-Schnelltest-Zentrum, Herderstraße 29, 39108 Magdeburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Terminvereinbarung: Online oder telefonisch 0391/28896317 - oder an das Corona Antigen Schnelltest Zentrum, Allee-Center-Magdeburg
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00-19:00 Uhr sowie Samstag 09:00-18:00 Uhr und Sonntag 10:00-14:00 Uhr
Terminvereinbarung: Online - oder an diverse Schnelltestzentren in der Stadt, beispielweise in Apotheken
Ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
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Der Nachweis muss folgende Daten enthalten:
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die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum oder Pass-/Personalausweis-/ID-Card-Nummer)
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Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
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Bezeichnung des Impfstoffes,
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Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde sowie
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Merkmale, die auf die für die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortliche Person oder Institution schließen lassen, zum Beispiel ein offizielles Symbol oder der Name des Ausstellers.
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- die zugrunde liegende Schutzimpfung erfolgte mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut hier genannten Impfstoffen und
- a) besteht entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut hier veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen
- b) oder: besteht bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis.
- eine Liste der im Ausland üblichen Handelsnamen der Impfstoffe finden Sie hier.
Ich komme aus dem Ausland und bin mit einem nicht vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Impfstoff geimpft.
Kann ich mich kostenlos testen lassen?
Ja, die Antigen-Schnelltests in Apotheken und Testzentren sind kostenlos.
Kostenlose Tests sind ebenso im unieigenen Testzentrum nach Terminbuchung im Gebäude 05, Raum 122 möglich.
Muss ich mich erneut impfen lassen?
Zudem empfiehlt die STIKO in ihrem Epidemiologischen Bulletin 38 diesen Studierenden eine erneute Impfserie mit einem zugelassenen Impfstoff, verbunden mit dem Hinweis möglicher stärkerer Impfreaktionen:
"Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden ÄrztInnen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden." siehe Epidemiologisches Bulletin 38, 2021, Seite 8
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an das Studentenwerk Magdeburg () und schließen Sie einen Mietvertrag für die Quarantänezeit ab. Während der Quarantänezeit werden Sie mit Lebensmitteln durch die Wohnheimtutoren des Studentenwerkes Magdeburg versorgt. Die Kosten für die Unterbringung und die Lebensmittel müssen Sie selbst tragen. Bitte halten Sie für die Besorgung der Lebensmittel Bargeld bereit. Wenden Sie sich an folgende E-Mail ,um Informationen zur Unterbringung nach der Quarantäne zu erhalten.
Wenn Sie sich alleine verpflegen müssen, können Sie folgende Angebote nutzen: Edeka24. Dies ist ein Lieferservice für Standardwaren und -produkte. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website. Sie können per Bank- oder Kreditkarte oder PayPal bezahlen. Die Lieferkosten betragen 5€. Zusätzlich können Sie Lieferando benutzen, um Essen von verschiedenen Restaurants zu bestellen.
Wenn Sie nach Erteilung des Visums noch nicht nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie sich an die Deutsche Botschaft/ Deutsches Konsulat wenden, um ein neues Visum zu beantragen.
Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft/ Deutsches Konsulat, um ein neues Visum zu beantragen.
Bitte beantragen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglichst 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis und senden den Antrag einschließlich der geforderten Dokumente per Post an:
Landeshauptstadt Magdeburg
Ordnungsamt & Bürgerservice
Ausländerbehörde
Breiter Weg 222
39090 Magdeburg
oder hinterlegen es im Briefkasten vor Ort. Sofern Fristen eingehalten werden müssen, kann der Antrag auf Verlängerung des befristeten Aufenthaltstitels auch per E-Mail gesandt werden:
und senden den Antrag einschließlich der geforderten Dokumente per Post an: Landeshauptstadt Magdeburg
Ordnungsamt & Bürgerservice
Ausländerbehörde
Breiter Weg 222
39090 Magdeburg oder hinterlegen es im Briefkasten vor Ort. Sofern Fristen eingehalten werden müssen, kann der Antrag auf Verlängerung des befristeten Aufenthaltstitels auch per E-Mail gesandt werden: .
Ein Nachweis der Präsenzpflicht ist nicht erforderlich, da die Hochschulen regelmäßig eine Mischung aus Online- und Präsenzveranstaltungen durchführen. Außerdem ist die Präsenzpflicht im Zulassungsschreiben bestätigt.
Bitte weisen Sie die Mitarbeiter der Visaantragsstelle auf den Zulassungsbescheid hin. Die OVGU hat darin bestätigt, dass die Deutsch – oder Englischkenntnisse geprüft und als ausreichend erachtet wurden.