Parkraumbewirtschaftung

Die Otto-von-Guericke Universität stellt ihren Mitgliedern und Studierenden Stellplätze zur Verfügung. Die Vergabekriterien entnehmen Sie bitte der Verkehrs- und Parkordnung.

 

Parkberechtigung

Wenn Sie überwiegend mit dem Auto zur Arbeit kommen, benötigen Sie eine Parkmarke, um Ihr Fahrzeug auf dem Universitätsgelände abzustellen. Eine Parkmarke können Sie beim Informations- und Sicherungsdienst, Gebäude 09, arbeitstäglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr beantragen.

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung einer Parkmarke benötigt:

  • Dienstausweis bzw. Studierendenausweis
  • ggf. Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Für die Parkmarke wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EUR erhoben.

   

Letzte Änderung: 31.01.2024 - Ansprechpartner: Maren Weißmann