Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient dazu, Beschäftigten nach längerer Krankheit mit Unterstützung des Arbeitgebers die Möglichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu geben, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Zum BEM gehören alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen nachhaltig zu sichern, unabhängig davon, ob die gesundheitliche Gefährdung arbeitsbedingt ist oder nicht.

Das BEM ist ein Angebot an alle Beschäftigten, Beamten (außer Professoren) und Auszubildenden, die in den letzten 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Auch Betroffene, die weniger als sechs Wochen in­nerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig erkrankt sind, haben die Möglichkeit, sich über Wiedereingliederungsmaßnahmen zu informieren, indem sie sich zunächst an die BEM-Beauftragte Frau Hanka, den Personalrat oder die Schwerbehindertenvertretung wenden.

Weitere Informationen finden Sie in der Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder wenden Sie sich persönlich an eine der BEM-Beauftragten Frau Hanka und Frau Springer

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Nach einem meist schriftlichen Erstkontakt wird mit Zustimmung der der/des Beschäftigten ein Termin für ein Informationsgespräch vereinbart...

In unserer FAQ-Liste finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum BEM an der OVGU.

Letzte Änderung: 05.10.2020 - Ansprechpartner: Silke Springer