Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Die Neu- oder Wiederbesetzung von Professuren (W3-, W2- und W1-Stellen) an der OVGU erfolgt nach einem festgelegten, standardisierten Berufungsverfahren, unabhängig ob eine Verbeamtung oder Anstellung angestrebt wird. Grundlage des Verfahrens bilden die gesetzlichen Vorgaben sowie die Berufungsordnung, in der die einzelnen Schritte bis zur Ruferteilung geregelt sind.

Ablauf des Berufungsverfahrens an der OVGU:

1. Beantragung der Stellenfreigabe

Die Fakultät, in der die Professur/ Juniorprofessur zu besetzen ist, stellt einen Antrag auf Besetzung einer Professur ans Rektorat. Nach Befürwortung des Antrags erfolgt die Einbringung in die Planungs- und Haushaltskommission (PHK), der Vertreter/innen der Hochschulleitung sowie die Dekan/innen der einzelnen Fakultäten angehören. Nach Empfehlung der PHK und Stellungnahme des Senats, entscheidet das Rektorat abschließend über den Antrag und zeigt die Entscheidung dem zuständigen Ministerium an. Nach der Freigabeentscheidung durch das Ministerium erfolgt die Stellenausschreibung.

2. Arbeit der Berufungskommission

Die Berufungskommission legt die genauen Auswahlkriterien auf Grundlage des Ausschreibungstextes fest und wählt die Bewerber/innen aus, die zu einem universitätsöffentlichen Probe-/Vorstellungsvortrag, ggf. einer Lehrprobe sowie einem ausführlichem Vorstellungsgespräch (nicht öffentlich) eingeladen werden.

Der Berufungskommission gehören an:

  • die/der Vorsitzende
  • vier Hochschullehrer/innen
  • mindestens ein/e extern/e Hochschullehrer/in
  • zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen
  • zwei Studierende sowie
  • die Gleichstellungsbeauftragte.

Für Bewerber/innen, die laut Kommission für eine Berufung geeignet sind, werden Gutachten externer, im Berufungsgebiet ausgewiesener Wissenschaftler/innen (i.d.R. Hochschullehrer/innen anderer Hochschulen) eingeholt. Im Anschluss erarbeitet die Kommission auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen, der Probevorträge, der persönlichen Gespräche sowie der Gutachten einen Berufungsvorschlag (Listenplatzierung).

3. Berufungsvorschlag und Beschlussfassung

Nachdem der Berufungsvorschlag unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. Schwerbehindertenvertretung innerhalb des Fakultätsrates beschlossen wurde, leitet ihn die Dekanin/ der Dekan an das Rektorat zur Beschlussfassung im Senat weiter.

4. Ruferteilung und Berufungsverhandlung

Der Ruf wird durch der/den Rektor/in an die/den Erstplatzierte/n erteilt. Die/der Berufene legt der Fakultät ein Lehr- und Forschungskonzept vor, welches hinsichtlich der verfügbaren Mittel und der Finanzierung in der Fakultät und Hochschulleitung diskutiert wird. Die Berufungsverhandlung wird von der/dem Rufinhaber/in in Anwesenheit der Dekanin/ des Dekans mit der/dem Rektor/in sowie der/dem Kanzler/in geführt.

5. Beendigung des Berufungsverfahrens

Nimmt der/die Berufene den Ruf an, wird die Einstellung eingeleitet. Mit der Ernennung oder mit dem Abschluss eines privatrechtlichen Dienstvertrages ist das Berufungsverfahren beendet. Lehnt die/der Berufene den Ruf ab, nimmt die/der Rektor/in Kontakt mit der/dem Nächstplatzierten der Berufungsliste auf. Steht kein/e Kandidat/in mehr zur Verfügung, wird das Verfahren eingestellt.

Letzte Änderung: 19.09.2023 - Ansprechpartner: Webmaster