Hygieneregeln Mitarbeitermassage

Ab sofort gilt für die Mitarbeitermassage die 3G-REGEL. Das bedeutet, jede Person die zur Massage kommt, muss gegenüber der anwesenden Physiotherapeutin den Status "geimpft", "genesen" oder "getestet" (tagesaktuelles Testergenis) nachweisen. Der jeweilige Nachweis kann sowohl in schriftlicher als auch in digitaler Form erfolgen und muss von einer öffentlich berechtigten Stelle stammen. Bei Bedarf kann im Vorfeld das Testzentrum der OVGU aufgesucht werden.

Darüberhinaus bleiben die bereits seit Sommer bestehenden Hygienregeln für die Mitarbeitermassage bestehen.

Personen ohne entsprechenden Nachweise können nicht massiert werden. Die Physiotherapie Birkhoff behält sich vor, dadurch entstehende Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür!

Letzte Änderung: 14.09.2021 - Ansprechpartner: Webmaster