Patent vor Präsentation: Wie Sie Ihre Idee schützen

03.12.2019 -  

Patente und Schutzrechte sind ein wichtiger Bestandteil, wenn es um Innovationen und um die Gründung eines eigenen Unternehmens geht. Wann sollte man sich idealerweise darum kümmern, worauf ist zu achten und warum ist die Thematik überhaupt so wichtig? Dr. Karen Henning arbeitet am Transfer- und Gründerzentrum der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (TUGZ) und ist für den Bereich Transfer und Schutzrechte zuständig. In einem Interview hat sie sich den wichtigsten Fragen gestellt und alle hilfreichen Informationen zusammengefasst.

Wer sind Sie und wofür sind Sie am TUGZ zuständig?

Ich bin promovierte Biologin und habe im Anschluss daran meine Ausbildung zur Patentanwältin abgeschlossen. Am TUGZ bin ich zuständig für die Abteilung Transfer- und Schutzrechte. Das beinhaltet alles was in irgendeiner Weise mit Schutzrechten und Softwarelösungen zu tun hat, also Designs, Patente, Gebrauchsmuster, etc.

Für wen sind Sie Ansprechpartnerin und wie helfen Sie konkret weiter?

Ich bin Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität und natürlich die Studierenden und Gründungsteams, die vom TUGZ betreut werden. Zum Teil kommen aber auch Studierende der Hochschule. Ich helfe Ihnen dadurch, dass ich mit Ihnen über ihre Erfindungen spreche und ihnen darlege, welche Schritte Sie für eine erfolgreiche Anmeldung unternehmen müssen. Ich begleite sie also von der Idee, über die Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie bis hin zur finalen Verwertung.

Wann sollte man sich bei einem Gründungsvorhaben idealerweise um das Thema Schutzrechte kümmern?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine frühzeitige Beratung notwendig ist, um mögliche schutzfähige Erfindungen frühzeitig zu erkennen und zu schützen, bevor diese veröffentlicht werden und kein Schutz mehr möglich ist. Weiterhin ist im Vorfeld abzuwägen, wer Erfinder ist, d.h. zu prüfen ob eine Arbeitnehmererfindung vorliegt oder nicht, um die Rechtslage zu klären. In Bezug auf Gründungsteams können Schutzrechte einen großen Mehrwert darstellen, um potentielle Investoren zu gewinnen. Aber auch im Hinblick auf die Beantragung eines Förderprojektes sollte frühzeitig abgewogen werden, ob gewerbliche Schutzrechte relevant sein könnten, da die Erlangung eines Schutzrechtes mit hohen Kosten verbunden ist.

Warum ist es wichtig, frühzeitig in die Beratung zu kommen?

Es kommt zunächst auf das Anstellungsverhältnis an. Universitätsangehörige sind verpflichtet, mit der Universität zusammenzuarbeiten. Handelt es sich um eine technische Idee, die im Projektverlauf ein potentielles Schutzrecht hervorbringt, ist eine Anmeldung mit hohem finanziellen Aufwand verbunden, der bei frühzeitiger Beratung aber eventuell förderbar ist.

Worin liegt Potential für eine Patentierung und warum ist das Thema so wichtig? Muss für ein Patent bereits ein fertiges Produkt vorliegen?

Man braucht keinen Prototypen aber eine umsetzbare Idee muss vorliegen. Eine Patentanmeldung ist immer die Lehre zum technischen Handeln. Ein anderer Fachmann muss nach dem Studieren der Patentschrift in der Lage sein, das Objekt nachzubauen und die Verfahrensschritte nachzuvollziehen. Ob am Ende die Idee auch wirklich funktioniert, ist zunächst einmal zweitrangig. Die Idee muss allerdings sehr konkret sein. Einfach zu sagen, „Ich möchte jetzt Alzheimer kurieren“ reicht nicht.

Wie geht es nach einer erfolgreichen Patentierung weiter? Welche Möglichkeiten zur Verwertung gibt es?

Vorausgesetzt, es handelt sich um ein erteiltes Patent, gibt es da zum Beispiel unsere Transfermesse im Januar. Dabei handelt es sich um eine Verwertungsmesse, bei der Erfinder in Kontakt mit Unternehmen treten können. Das einfachste ist natürlich, wenn die Erfinder selbst schon Kontakte zu Unternehmen geknüpft haben und wir in den Prozess mit einsteigen können. Vorteilhaft dafür ist dann allerdings ein schon vorzeigbarer Prototyp. Papier verkauft sich einfach nicht so gut. Weiterhin gibt es die sogenannten Verwertungsagenturen, von denen es eine auch in Sachsen-Anhalt gibt. Diese sind oft spezialisiert auf bestimmte Bereiche. Ansonsten findet auch einfach viel Kaltakquise statt.

Bezüglich der angesprochenen Transfermesse; wer kann denn dort teilnehmen?

Grundsätzlich ist die Messe offen für alle. Die Betreuung der Messestände liegt jedoch in der Hand der Erfinder. Sie stellen ihre Patente vor und zeigen im Idealfall auch Prototypen. Die Besucher sind vorwiegend Unternehmensvertreter, also potentielle Verwertungspartner.

Aus welchen Bereichen kommen die Aussteller?

Wir haben viel Medizintechnik, hauptsächlich bildgebende Verfahren, neue Halbleitertechnologien, Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Projekte aus der Sportwissenschaft zur Mobilität und einiges mehr.

Was möchten Sie unseren Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen mit auf den Weg geben?

Viele denken immer noch, sie müssen sich entscheiden, ob sie einen wissenschaftlichen Artikel veröffentlichen oder sich etwas patentieren lassen. Dies ist nicht der Fall. Eine Patentierung ist immer auch eine Veröffentlichung. Wichtig ist nur, dass die Patentierung vor einer Publikation geschieht. Danach kann auch ein wissenschaftlicher Artikel folgen. Das ist überhaupt kein Problem.

Welchen Mehrwert für die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sehen Sie in Ihrer Arbeit an der Universität?

Ich denke, dass meine Arbeit das Patentwesen ein wenig transparenter gemacht hat. Ich halte auch regelmäßig informative Workshops an den Fakultäten. Ich habe auch schon öfter das Feedback bekommen, dass die Erfinder es sehr schätzen, dass ich sie in sämtliche Schritte auf dem Patentierungsprozess involviere. Natürlich hat jeder auch die Möglichkeit, mir nach vorheriger Absprache Fragen zum Thema zu stellen.

Haben Sie noch eine abschließende Ergänzung zum Thema Schutzrechte?

Wenn der Gedanke aufkommt, eine Idee könnte patentierbar sein, bitte zu mir kommen, statt die Idee zu verwerfen, weil es noch keinen Prototyp gibt. Der ist zunächst einmal zweitrangig. Und ganz wichtig: erst patentieren, dann präsentieren! Sobald eine Idee veröffentlicht wurde, ist sie nicht mehr patentierbar. Deswegen im Zweifelsfall lieber zu mir kommen und das Vorhaben mit mir zusammen besprechen.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster