Klinische Psychologie und Psychotherapie

STUDIENGANG

Klinische Psychologie und Psychotherapie

Abschluss Master of Science (M.Sc.) Regelstudienzeit 4 Semester Studienbeginn Wintersemester Zulassungsbeschränkt N.C. Zulassungsvoraussetzung 1. Die Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie setzt den erfolgreichen Abschluss eines mindestens dreijährigen universitären Bachelor-Studiums im Fach Psychologie voraus. Die Mindestnote 2,5 ist nachzuweisen. Der Bachelor-Abschluss muss entsprechend § 9 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG) an Universitäten oder Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind absolviert worden sein und die nach Landesrecht zuständige Stelle muss gemäß § 9 Absatz 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für den zugrundeliegenden Studiengang festgestellt haben.

Der Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung des absolvierten Bachelor-Studiums ist auf dem Zeugnis bzw. dem Diploma Supplement, dem Transcript of records oder einer gesonderten Bescheinigung zu führen.

2. Bewerberinnen und Bewerber, die Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlegen können, führen den Nachweis der Qualifikation für den Masterstudiengang durch die Vorlage einer benoteten Leistungsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass sie nach der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) studieren. Es müssen mindestens 140 Credits erreicht sein. Gleichzeitig reichen sie den Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung des Studiengangs ein.

3. Bewerberinnen und Bewerber können einschlägige, studiengangbezogene Kenntnisse nachweisen. Dazu nutzen Sie bitte dieses Einschlägigkeitsformular. Die Vorlage des Formulars ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der besonderen Kenntnisse im Zulassungsverfahren.

4. Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dazu ist der Nachweis in Form der DSH Stufe 2, des TestDaf Stufe 4, der ZOP oder äquivalent zu erbringen. Es können Sonderregelungen festgelegt werden.

5. Während des Studiums werden verpflichtende Praktika in Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung absolviert. Für eine Tätigkeit in diesen Einrichtungen muss eine Masernimpfung nachgewiesen werden. Eine solche Impfung ist keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, aber ohne Impfung oder Immunitätsnachweis ist es nicht möglich, die Praktika zu absolvieren und damit das Studium erfolgreich zu beenden (siehe auch https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen/).

Satzung zur Durchführung des Zulassungs- und Auswahlverfahrens für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie

Bewerbungsfrist   Bewerbung mit deutschem Bachelorabschluss      an der OVGU 15. Juli   Bewerbung mit internationalem Bachelorabschluss      über uni-assist 15. Juli Unterrichtssprache Deutsch


Studienziel

Das Studium ist Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Approbationsprüfung, nach deren Bestehen die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erteilt wird, welche zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie berechtigt.

Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie vermittelt in Pflichtmodulen die Wissensinhalte nach PsychThApprO, hierzu zählen auch Inhalte im Bereich der Evaluation und Forschungsmethodik sowie der psychologischen Begutachtung. Darüber hinaus werden Kenntnisse und Fertigkeiten in ausgewählten Grundlagenbereichen vermittelt. Der Schwerpunkt des Masterprogramms liegt jedoch auf Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der psychischen Störungen über alle Altersbereiche und ihrer psychotherapeutischen Behandlung. Berufspraktische Einsätze in psychotherapeutischen Einrichtungen ermöglichen darüber hinaus die Anwendung der erworbenen Kenntnisse und vermitteln zusätzliche praktische Fertigkeiten. Entsprechend der spezifischen Ausbildungsziele nach PsychThG §7 werden die Erkenntnisse und Kompetenzen vermittelt, die für eine eigenverantwortliche, selbständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und unter Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen mittels der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden erforderlich sind. Zugleich befähigt es die Absolventinnen und Absolventen, an der Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Verfahren oder von psychotherapeutischen Methoden mitzuwirken sowie sich eigenverantwortlich und selbständig fort- und weiterzubilden und dabei auf der Basis von Kenntnissen über psychotherapeutische Versorgungssysteme auch Organisations- und Leitungskompetenzen zu entwickeln.

Spätere Berufsfelder

Die Absolventinnen und Absolventen erwerben fachspezifische Qualifikationen für eine Vielzahl von Berufsfeldern im Gesundheitswesen. Die Approbation ist die Zugangsvoraussetzung zur fachpsychotherapeutischen Weiterbildung mit deren Abschluss die sozialrechtliche Grundlage zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit gegeben ist. Darüber hinaus erwerben die Absolventinnen und Absolventen eine breite Qualifikation für Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Praxis in der klinisch-psychologischen Beratung, Prävention und Gesundheitsförderung, psychosozialen und entwicklungsorientierten Intervention sowie in der Krankheitsbewältigung und Rehabilitation. Das Studium qualifiziert auch für eine akademische Laufbahn im psychologischen Bereich.

Notwendige Kenntnisse / Erfahrungen / Interessen

Vorausgesetzt werden die bereits vorhandenen Kenntnisse aus dem abgeschlossenen Bachelorstudium, das Interesse an der Vertiefung der theoretischen Kenntnisse und der Entwicklung therapeutischer Kompetenzen in praxisorientierten Veranstaltungen und Berufspraktika sowie die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Erleben und Handeln in psychotherapeutischen Interaktionen.

Weitere Informationen

Das Studium dauert vier Semester und umfasst 120 CP, die sich auf den Pflichtbereich sowie die Masterarbeit und das Berufspraktikum verteilen. Zusätzlich können freie Wahlmodule belegt werden. Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen, Seminaren einschließlich Seminaren in Kleingruppen, Fallseminaren, Übungen und Praktika abgehalten. Den Aufbau und Ablauf des Masterstudiums regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Ihr sind der Studienverlausfplan inkl. Aufteilung der CP für die einzelnen Module, Art und Umfang der Prüfungsleistungen sowie der Arbeitsaufwand für das Studium zu entnehmen. Die Einzelheiten des Berufspraktikums regelt die Praktikumsordnung des Studiengangs.

Weitere Links

Letzte Änderung: 07.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster