Für Promovierende

Auch Promovierende (ohne eigenen Arbeitsvertrag) unterliegen nicht der gesetzlichen studentischen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Sie müssen sich aber trotzdem krankenversichern und diesen Nachweis bei der Einschreibung und der Ausländerbehörde vorlegen.

In der gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse können sich Doktorand*innen freiwillig versichern, wenn sie Vorversicherungszeiten nachweisen können. Die monatlichen Beiträge liegen zurzeit bei ca. 200 Euro.

Die Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung sind:

  • die unbürokratische Abwicklung der Arztbesuche durch Vorlage einer Gesundheitskarte
  • ein günstiger Tarif
  • etwaige Vorerkrankungen sind ohne Relevanz
  • alle gesetzlichen und Ersatzkrankenkassen haben mehr oder weniger identische Tarife mit abweichenden individuellen Leistungen
  • Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden

Auf diesem Verbraucherportal ist ein Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen zu finden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hier einige Anbieter im Vergleich.

Nachteile in der privaten Krankenversicherung sind:

  • die gegebenenfalls erforderliche Vorprüfung des Gesundheitszustandes
  • der Versicherungsausschluss von Vorerkrankungen, die man bereits bei Vertragsabschluss hatte
  • das Vorkasse-Prinzip bei einigen Versicherungen
  • Leistungsumfänge unterhalb der medizinischen Grundversorgung
  • Beitragssteigerungen
  • keine Familienversicherung
  • Wartezeiten (z.B. bei Schwangerschaften)

Abgeraten wird vom Abschluss einer preiswerten privaten (Reise-)Krankenversicherung, da Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten (z. B. bei Schwangerschaften) bereits zu schwierigen Situationen geführt haben.
Sollten sich Promovierende dennoch dafür entscheiden, dann ist zu beachten, dass die private Krankenversicherung ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass sie Leistungen der medizinischen Grundversorgung gewährt, auf die gesetzlich Versicherte nach § 11 Abs. 1-3 SGB V Anspruch haben. Anderenfalls kann es zu Problemen mit der Ausländerbehörde Magdeburg kommen. Die Krankenversicherungen können mit diesem Formular die Leistungen bestätigen.Welche privaten Krankenversicherungen der Ausländerbehörde Magdeburg dies bereits bestätigt haben, können Doktorandinnen und Doktoranden in der Ausländerbehörde oder im Akademischen Auslandsamt erfragen.

Bitte prüfen Sie den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung sorgfältig! Weiterhin gilt zu beachten, dass die preiswerten (Reise-)Krankenversicherungen für maximal 5 Jahre abgeschlossen werden können.

Letzte Änderung: 12.12.2022 - Ansprechpartner: Anne-Katrin Güldenpfennig, geb. Behnert