Unteraufträge (Subcontracting)

Unteraufträge sind kleinere inhaltliche Projektarbeiten, die nicht von dem am Projekt beteiligten Partnern geleistet werden können. Bei ihrer Vergabe muss das jeweilige nationale Vergaberecht beachtet werden.

Zusätzlich gilt es bei Unteraufträgen folgendes zu beachten:

  • Sie müssen im Annex 1 angegeben sein
  • Preise können Gewinnmargen enthalten
  • Indirekte Kosten können nicht angerechnet werden.
  • Unteraufträge zwischen Projektpartnern sind nicht zulässig.
  • Für nachträglich im Projekt hinzugekommene Unteraufträge muss ein Amendment gemacht werden.

Letzte Änderung: 20.06.2022 - Ansprechpartner: Webmaster