Budgetverschiebungen

Budgetverschiebungen ohne Änderung des GA (ohne Zustimmung der EU) sind möglich:

  • wenn sich die Projektaufgaben und deren Verteilung zwischen den Partnern sich nicht ändern,
  • wenn Budget von einem Partner zum anderen Partner geschoben wird und
  • wenn von einer Budgetkategorie zu einer anderen Budgetkategorie umgeschichtet wird (selber Partner).

Budgetverschiebungen mit Änderung des GA (mit Zustimmung der EU) sind möglich:

  • wenn es zu einer „signifikanten Änderung“ der Arbeit kommt und
  • wenn sich während des Projekts die Notwendigkeit zusätzlicher Unteraufträge ergibt.

Letzte Änderung: 20.06.2022 - Ansprechpartner: Webmaster