Audit durch die EU-Kommission

Alle Buchungsunterlagen, Rechnungen etc. eines EU-Projektes müssen von den Partnern bis 2 Jahre nach der Schlusszahlung aufbewahrt werden, da bis zu diesem Zeitpunkt finanzielle und technische Audits der Kommission möglich sind.

Mögliche Folgen aus einer negativen Bewertung eines Audits können u.a. sein:

  • Anpassung von Deliverables
  • Rückforderung von Zuschüssen
  • Ausschluss von Zuwendungsempfängern
  • Bußgeldzahlung

Letzte Änderung: 20.06.2022 - Ansprechpartner: Webmaster